Erneut fordert der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler, eine sachliche Diskussion und Aufklärungsarbeit in Sachen Wohnrecht anstelle des Versuchs, parteipolitische Interessen durchzusetzen.
"Das Kostenersatzprinzip - "Wer Recht hat, soll auch Kosten ersetzt bekommen" - entspricht den Grundsätzen unserer Rechtsordnung und dem Rechtsempfinden der Bürger", so Gerhard Benn-Ibler, "durch das Kostenersatzprinzip wird der Zugang zur Rechtsdurchsetzung nicht gefährdet, sondern gefördert."
Die aktuelle Diskussion hingegen suggeriert, dass Mieter um ihre Rechte gebracht werden sollen."Das ist unrichtig, denn die Neuregelung stärkt die Rechte des Einzelnen", so Benn-Ibler. Auch werde der Eindruck erzeugt, dass durch die Novelle die Verfahren vor den Schlichtungsstellen kostenpflichtig werden. "Das ist ebenfalls unrichtig. Die Verfahren vor den Schlichtungsstellen sind und bleiben kostenfrei." Ebenso wenig bestehe die Verpflichtung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Evident ist hingegen die Verbesserung durch die Novelle: Nunmehr kann jede Partei einen unabhängigen, bestausgebildeten Rechtsanwalt beauftragen und erhält im Falle des Obsiegens die Kosten von der Gegenseite ersetzt. Im Falle unzumutbarer Härten hat das Gericht die Möglichkeit, diese Kosten nach Billigkeit zu ermäßigen. Und wer sich für die Vertretung durch einen Anwalt entscheidet, jedoch nicht über die notwendigen Mittel verfügt, dem steht die Verfahrenshilfe offen.
Zugleich werde die neue Regelung jene abschrecken, die bislang ohne Kostenrisiko Gerichte beansprucht haben, um zweifelhafte Ansprüche durchzusetzen. Dies habe in der Vergangenheit zu einer unnötigen Belastung der Gerichte und letztendlich zu Verfahrensverzögerungen beigetragen. "Das ist auch jenen bekannt, die sich jetzt vehement gegen das Kostenersatzprinzip stemmen", so der Rechtsanwalts-Präsident.
In Österreich gibt es 4500 Rechtsanwälte, rund zwölf Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
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