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Welttag des Kindes: Auch Kinder haben Rechte

In Österreich werden jährlich Tausende Mädchen und Buben sexuell miss-braucht, wobei der Großteil der Täter aus dem engen sozialen und familiären Umfeld des Kindes kommt. Einen Tag vor dem Welttag Tag des Kindes, der am 20. November begangen wird, ist der internationale Tag zur Vorbeugung von Kindesmissbrauch. Diese Tage nehmen die Österreichischen Anwälte zum An-lass, um auf die kostenlose Prozessbegleitung für Kinder hinzuweisen.

Gewalt gegen Kinder ist aus verschiedenen Gründen nach wie vor ein Tabuthema: aus Furcht, weil die Täter meistens jene Menschen sind, die Kinder eigentlich be-schützen sollten und weil Kinder oft keine sicheren und vertrauenswürdigen Wege fin-den, darüber zu sprechen. Schätzungen der WHO zu Folge werden jährlich 150 Milli-onen Mädchen und 73 Millionen Buben Opfer sexueller Gewalt. In Österreich liegt die Zahl laut Schätzungen zwischen 10.000 und 25.000 betroffenen Kindern pro Jahr. Zur Anzeige gebracht und verurteilt wird jedoch nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Vor-fälle.

Eine Anzeige und das folgende Strafverfahren sind für die Kinder immer mit großen seelischen Belastungen verbunden. Allerdings bemühen sich die beteiligten Behör-den, wie Staatsanwaltschaft und Gericht sowie die Prozessbegleiter, möglichst behut-sam mit dieser Belastung der Opfer umzugehen. Die Befragung erfolgt mit besonders geschulten Mitarbeitern, immer in Abwesenheit des Täters, und wird dann als Video-aufzeichnung gespeichert, damit das Opfer möglichst wenig den Stress des öffentli-chen Verfahrens verspüren muss.

In Österreich stehen in jedem Bundesland Anwälte für die Prozessbegleitung zur Ver-fügung. Die meisten von ihnen sind eingetragene Mediatoren und sind geübt im Um-gang mit der Betreuung von Kindern. „Gerade Opfer sexueller Übergriffe haben häufig Angst sich einem Verfahren zu stellen. Prozessbegleitung bietet Kindern, die Opfer oder Zeugen von Sexual- oder Gewaltdelikten wurden sowie ihren Bezugspersonen eine umfassende und kostenlose Begleitung und Rechtsberatung“, erklärt Dr. Waltraute Steger, Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammer-tages. Die psychosoziale Prozessbegleitung beginnt idealerweise mit dem Entschluss zur Anzeige und geht über die Vorverhandlung zur Hauptverhandlung bis zum Ab-schluss eines allfälligen Zivilverfahrens, in dem die finanziellen Ansprüche des Opfers geltend gemacht werden. In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsan-wälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0 

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