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Wahrnehmungsbericht 2009: Rechtsanwälte üben Kritik und erheben Forderungen an Justiz

Utl.: Verbarrikadierter Zugang zum Recht, Fehlverwaltung durch Überlastung, Unzulänglicher Minderheitenschutz und Verfahren ohne rechtsstaatliche Strukturen

Bereits zum 36. Mal nimmt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) in diesem Jahr sein Recht in Anspruch, Mängel in Rechtspflege und Verwaltung in Form seines Wahrnehmungsberichtes aufzuzeigen. Ziel dieses schon traditionellen Berichtes ist es, Strukturen wie auch Ausformungen des Rechtsstaates zu beobachten, zu beurteilen und, wenn nötig, deren Verbesserung einzufordern. Zahlreiche Einzel-Wahrnehmungen ergeben dabei zusammengesetzt ein Puzzle, das als Fieberkurve der heimischen Justiz bezeichnet werden kann. Der heurige Befund offenbart, dass es nicht nur einiger Impfungen, sondern bereits des einen oder anderen schwerwiegenden Eingriffes bedarf, um eine rasche Genesung nachhaltig zu gewährleisten. Daher formuliert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler aus den Beobachtungen abgeleitete, konkrete Forderungen, deren Umsetzung den gesundheitlich angeschlagenen Rechtsstaat in stabile Seitenlage bringen soll.

Zwtl.: Zugang zum Recht verbarrikadiert; Skurrile Begründungen und Gebühren-Wucher auf Kosten der Schwächsten

Wie in jüngerer Vergangenheit bereits mehrfach erwähnt, stellen die heuer im Vorbeispazieren zum Teil massiv erhöhten Gerichtsgebühren eine nicht mehr akzeptable Barrikade beim Zugang zum Recht dar. Skurrile Blüten treibt die Erhöhung vor allem dort, wo sie auch noch mittels Notwehrargumentation schön geredet wird, wie das Beispiel der um 150% erhöhten Kopierkosten eindrucksvoll zeigt: Kostete eine kopierte Seite bei Gericht vor der Erhöhung noch 40 Cent, so wird seit dem Sommer dafür 1 Euro in Rechnung gestellt. Erledigt man den Kopiervorgang selbst (vorausgesetzt es besteht überhaupt die Möglichkeit dazu), kostet dies nun 50 Cent pro Seite. Grund dafür sei der „infrastrukturelle Aufwand“, wurde argumentiert, also Kosten für Papier, Strom, Toner etc. Ein Aufwand also, der ohnehin bereits mit Steuergeldern finanziert wird. Kommt dieser Begründung folgend jedoch jemand auf die Idee, den Akt mittels Digitalkamera abzulichten, werden trotzdem jene mit infrastrukturellem Aufwand begründeten Kosten verrechnet (BG Innsbruck, siehe Wahrnehmungsbericht S. 7/8). Eine Argumentation, die absurd anmutet, und daher geändert wird: Plötzlich ist es die Arbeitszeit des Gerichtsbediensteten, der den Akt erst heranschaffen und danach wieder ordnen muss, die als Grund für die Gebührenerhöhung herhalten muss. Damit ist die erste Erklärung widersinnig geworden und der Justizbedienstete immer noch einer, der aus dem Steueraufkommen entlohnt wird. Nicht nachvollziehbar mutet auch der Hinweis der Justizministerin an, den Verteidigern würden die relevanten Unterlagen ohnehin auch elektronisch zur Verfügung stehen. In der Realität sieht dies freilich anders aus: der angesprochene elektronische Akt existiert im Strafverfahren nämlich noch gar nicht. Argumente lassen sich bestimmt stets neue finden und sind meist nur von kurzer Lebensdauer, der daraus resultierende Vertrauensverlust der Justiz hingegen ist ein bleibender und stellt eine Beschädigung des Rechtsstaates dar.

Gerade in den verletzlichsten Bereichen unserer Gesellschaft ist die Gebühren-Gier der Justiz besonders unsensibel und zielt ungeniert auf sozial Schwache und Hilfsbedürftige ab. Im Sachwalterschaftsverfahren wurden völlig neue Gebühren eingeführt, die zwingend massive Kosten verursachen: Für die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung bei Sachwalterschaften fallen 25% der Sachwalter-Entschädigung, mindestens jedoch 74,- Euro, zusätzlich als Gerichtsgebühren an. Außerdem wurde für die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflegebefohlener eine Pauschalgebühr von 116,- Euro neu eingeführt. Beides geht ausschließlich auf Kosten besachwalterter Menschen, die keine Lobby haben, um sich zur Wehr zu setzen (siehe Wahrnehmungsbericht S. 9).

Aber auch für Menschen, die in einer existentiell besonders belastenden Situation stehen, wie nach einer Scheidung und der Neuordnung der Familiensituation, sind die Gerichtskosten explodiert: Im Besuchsrechtsverfahren wurde eine völlig neue Gebühr in der Höhe von 116,- Euro für einen Antrag erster Instanz eingeführt. Im Rechtsmittelverfahren fallen daher bis zum Obersten Gerichtshof Gebühren in der Höhe von 696,- Euro an. Außerdem: Ein unstrittiges Scheidungsverfahren kostet jetzt 253,- Euro, anstatt früher 198,- Euro, eine Erhöhung um 21%. Dazu kommt: In zweiter und dritter Instanz des Außerstreitverfahrens fallen seit 1. Juli das Doppelte bzw das Dreifache der für die erste Instanz vorgesehenen Pauschalgebühren an.

Klar ist, dass Justiz etwas kosten muss. Für diese Kosten muss jedoch der Staat aufkommen, und nicht die Schwächsten unserer Gesellschaft, die sich nicht dagegen wehren können. Dass ein ohnehin schon positiv wirtschaftendes Ressort wie die Justiz (ausgenommen Strafvollzug) zur Sanierung des Staatshaushaltes herhalten muss, ist nicht akzeptabel. Die Bundesministerin für Justiz ist daher gefordert, dies auch gegenüber ihren Regierungskollegen klar zum Ausdruck zu bringen.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag fordert daher:


• Sofortige Rücknahme der Gebührenerhöhung
• Keine Budgetsanierung auf Kosten der Justiz und des Rechtsstaates
• Einen ordentlichen Rechtsstaat für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit
• Freien Zugang zum Recht

 

Zwtl.: Verjährung durch Untätigkeit der Behörde; Überforderung Einzelner als Indiz für Fehlverwaltung

Der alljährliche Wahrnehmungsbericht beinhaltet stets auch eine Fülle von eigenartigen, originellen aber auch bestürzenden Einzelwahrnehmungen. Dabei geht es allerdings nicht darum, Einzelpersonen an den Pranger zu stellen, sondern fehlerhafte Abläufe beispielhaft aufzeigen. Nur so können Schwächen ausgemacht und Verbesserungen erwirkt werden.

Neben Berichten über zu kurze Vorbereitungszeiten für Verfahrenshelfer im Straf- und Asylverfahren, ist vor allem ein Salzburger Fall auffällig, in dem zwar rechzeitig vor der Verjährung Strafanzeige erstattet wurde, jedoch von der Strafverfolgungsbehörde so lange nichts unternommen wurde, bis Verjährung eintrat (siehe Wahrnehmungsbericht S 24). Dies kann als Indiz dafür angesehen werden, dass vor der Untätigkeit der Behörde auch der „Normal“-Bürger nicht gefeit ist. Die rot-weiß-rote Justitia scheint hinsichtlich der Auswahl der Strafverfahren, die sie verjähren lässt, tatsächlich blind zu sein. Es beruhigt nur bedingt, dass dieser Umstand ganz offensichtlich nicht nur Prominente und Politiker, sondern auch jede Bürgerin und jeden Bürger treffen kann.

Auch im Bereich des Zivilverfahrens kam es zu zahlreichen Beobachtungen: In mehreren Fällen kam es durch „hartnäckige Arbeitsverweigerung“ zu erheblichen Verfahrensverzögerungen. Vor allem am Landesgericht Klagenfurt scheint eine Überbelastung der Richter nach deutlicher Reduktion der Planstellen in besonderem Maße gegeben. Insbesondere ist zu kritisieren, dass liegengebliebene Fälle immer wieder auf Richter aufgeteilt werden, die auf die entsprechende Materie nicht spezialisiert sind und sich dieser daher eher „motivationslos“ annehmen (siehe Wahrnehmungsbericht S. 27/28). Ein besonderer Fall von Überforderung konnte am Bezirksgericht Kufstein ausgemacht werden, wo ein Rechtspfleger der Grundbuchabteilung aus exzessivem Formalismus auffallend gerne Anträge abweist, sobald die leisesten Zweifel auftreten könnten. Die Angst, einen Fehler zu begehen ist hier offenbar ständiger Begleiter (siehe Wahrnehmungsbericht S. 40).
Auch im Exekutionsverfahren mehren sich Beobachtungen, die den Verdacht von Arbeitsverweigerung aufkommen lassen. So weigerte sich ein Gerichtsvollzieher, im Winter eine Exekution durchzuführen, da zu viel Schnee liege, er werde erst im Frühling hingehen, ließ er den betroffenen Gläubiger wissen. In eingeschneiten Gletscherregionen mag das vielleicht noch verständlich erscheinen, im weniger alpinen Wien-Penzing eher befremdlich. Ein weiterer Zwangsvollstrecker in Wien schaffte es trotz mehrfacher Aufforderung nicht, den Mercedes eines Schuldners zu pfänden, obwohl dieser sogar mit dem PKW zu einer Verhandlung erschien (siehe Wahrnehmungsbericht S. 39/40).

Ein Missstand, der bereits in den vergangenen Jahren immer wieder seitens der Rechtsanwaltschaft kritisiert wurde, ist die zum Leidwesen der Betroffenen lieb gewordene Gewohnheit, Entscheidungen zu veröffentlichen, bevor sie zugestellt werden. Erst kürzlich schaffte es ein solcher Fall wieder in die Schlagzeilen (siehe Wahrnehmungsbericht S. 32).

Zwtl.: Unzulänglicher Minderheitenschutz, Vorbildwirkung der Justiz fraglich

Hinsichtlich der Ausgestaltung von Rechten, die den in Österreich anerkannten Minderheiten zustehen, sieht die Rechtsanwaltschaft akuten Verbesserungsbedarf im Bereich der Justiz. So ist die Justiz-Software derzeit nicht in der Lage, so genannte diakritische Zeichen (kleine Häkchen über Buchstaben, die vor allem in slawischen Sprachen häufig vorkommen) wiederzugeben. Es ist daher zum Beispiel unmöglich, Eingaben in slowenischer Sprache an die zweisprachigen Gerichte zu übermitteln. Diese werden mit dem Vermerk, sie würden „unerwünschte Zeichen“ enthalten, von der Justiz-Software nicht akzeptiert. Somit können in Österreich vor allem die zahlenmäßig stärksten Minderheiten der Kroaten und Slowenen ihr Recht auf Ausübung der Minderheitensprachen als Amtssprachen nicht vollständig ausüben. Aus Sicht der Rechtsanwaltschaft sollte die Justiz tunlichst nach einer Lösung dieses Problems in ihrem Verantwortungsbereich trachten. Schließlich sollte sie gerade im Bereich Minderheitenschutz keine Kompromisse machen und als Vorbild glaubwürdig bleiben (siehe Wahrnehmungsbericht S. 43).

Aus all diesen Beobachtungen leitet der ÖRAK folgende Forderungen ab:

• Die Ausflüsse eines offenbar teilweise überforderten Systems sind Indizien für Fehlverwaltung, diese ist abzustellen.
• Effiziente und faire Verfahren können nur durch die Bereitstellung entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen gewährleistet werden. • Die Kanzleiorganisation muss verbessert und effizienter gestaltet werden, um Personal zu entlasten und die Effizienz zu verbessern.
• Spezielle Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten müssen Staatsanwaltschaft und Richtern zur Verfügung stehen.
• Vor allem Familienrichter müssen auf ihre sensible Tätigkeit besonders vorbereitet werden.
• Die Justiz muss ihre Verantwortung im Bereich Minderheitenschutz aktiv wahrnehmen.
• Ein von den Rechtsanwälten seit langem geforderter, vollstreckbarer „Bürgervergleich“ muss zur Entlastung der Gerichte umgesetzt werden.

Zwtl.: Wirkungskreis EU: Ungleichgewicht Strafverfolgung vs. Grundrechtsschutz; Unzureichender Informationsfluss EU - Nationalrat

Auch auf europäischer Ebene ortet die Rechtsanwaltschaft Handlungsbedarf. Vor allem, wenn es um die fehlende Balance zwischen Strafverfolgung und dem Schutz und Ausbau von Grund- und Bürgerrechten geht. Nach wie vor herrscht in Europa ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen dem Erlass repressiver Maßnahmen und dem Ausbau rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien. Während sich die Vorverlegung des Strafrechts Richtung Gefahrenabwehr in Form immer neuer, unterschiedlicher Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen manifestiert, bleiben zielführende Bemühungen im Zusammenhang mit Verfahrensrechten und Grundrechtsschutz immer noch aus. Der ÖRAK begrüßt in diesem Zusammenhang zwar die Schaffung einer eigenen Kommissarin für Justiz, von entscheidender Bedeutung wäre jedoch, dass dieser auch eine eigene Generaldirektion, in deren alleinige Zuständigkeit sämtliche Justizangelegenheiten fallen, zur Verfügung steht.

Den derzeit nur unzureichend vorhandenen Informationsfluss zwischen den österreichischen EU-Abgeordneten und dem Nationalrat sieht die Rechtsanwaltschaft ebenfalls äußerst kritisch. Vor allem im Hinblick auf den eben erst in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag wären ein effizienter Informationsaustausch und eine verstärkte Kooperation unbedingt erforderlich. Schließlich liegt es im ureigensten Interesse Österreichs, so gut als möglich am europäischen Rechtssetzungsverfahren mitzuwirken (siehe Wahrnehmungsbericht S. 11-14).

Zwtl.: Kritik an Verfahren ohne rechtsstaatlichen Charakter: Gleichbehandlungskommission, parlamentarischer U-Ausschuss

Der ÖRAK kritisiert in seinem diesjährigen Wahrnehmungsbericht vor allem zwei Verfahren, die seiner Ansicht nach keine ausreichenden rechtsstaatlichen Strukturen aufweisen (siehe Wahrnehmungsbericht S. 46/47). Das Verfahren vor der beim Bundeskanzleramt angesiedelten Gleichbehandlungskommission, das von wesentlicher Bedeutung für darauf folgende Gerichtsverfahren etwa vor dem Arbeitsgericht ist, weist einige eklatante Mängel auf: Es ist nicht öffentlich, dem Rechtsanwalt wird Akteneinsicht und das Fragerecht gegenüber der beschwerdeführenden Partei und deren Zeugen verwehrt, es gibt kein Rechtsmittel und der aus 12 (!) Personen bestehende Senat ist ohne richterliche Qualität. Die Rechtsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass dieses Verfahren den grundlegenden Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK nicht entspricht und daher für einen Rechtsstaat inakzeptabel ist. Es muss grundlegend reformiert und mit rechtsstaatlichen Elementen ausgestattet werden.

Auch die Rahmenbedingungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses erweisen sich gerade angesichts aktueller Fälle immer mehr als unzureichend und verfassungsrechtlich bedenklich. Dies betrifft sowohl die Rechte der Auskunftsperson (notwendige Verfahrensgarantien fehlen), als auch die Stellung der Vertrauensperson (nicht sachgerecht und gleichheitswidrig), die nicht ausreichend geregelten Rechte und Pflichten des Vorsitzenden sowie die stark verbesserungswürdige Rolle des Verfahrensanwaltes (keine eigenständige Sanktionsmöglichkeit). Insgesamt ist festzuhalten, dass die Auskunftsperson mehrfach einer institutionellen Fremdbestimmung ohne hinreichenden Persönlichkeits- und Grundrechtsschutz ausgeliefert ist. Es bedarf daher dringend entsprechender Regelungen, um sicherzustellen, dass parteipolitisch begründete Gegensätze nicht auf dem Rücken einer Auskunftsperson ausgetragen werden können, wie dies in der Vergangenheit vielfach zu beobachten war. In seiner derzeitigen Ausformung ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht in der Lage, ein faires Verfahren im Sinne der EMRK zu gewährleisten. Instrumente, die grundsätzlich gut und von wichtiger Bedeutung sind, werden aufgrund mangelhafter Rahmenbedingungen in ein schiefes Licht gerückt. Dies gilt es zu korrigieren. Der parlamentarische U-Ausschuss als wesentliches Kontrollelement soll daher nicht nur zum Minderheitenrecht ausgeweitet, sondern muss im Zuge einer dringend notwendigen Reform auch grundsätzlich mit entsprechenden rechtsstaatlichen Elementen ausgestaltet werden.

Die Rechtsanwaltschaft fordert daher:

• Ordentliche Gesetzgebungsverfahren (keine Anlassgesetzgebung, ausreichende Begutachtung)
• Einhaltung und Stärkung der Grundrechte auf nationaler und EU-Ebene
• Eigene EU-Generaldirektion für Justiz (Spannungsverhältnis Justiz – Inneres) • Verbesserter Informationsaustausch zwischen EU-Parlamentariern und Nationalrat (vor allem angesichts des Lissabon-Vertrages)
• Auch Verfahren, die nicht an ordentlichen Gerichten stattfinden, müssen ordentlich ablaufen; Mängel an Rechtsstaatlichkeit müssen dringend beseitigt werden

Der Wahrnehmungsbericht 2008/09 der österreichischen Rechtsanwälte steht ab sofort unter www.rechtsanwaelte.at (Menüpunkt Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht) zum Download zur Verfügung.

In Österreich gibt es 5500 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österrechischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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