Im nunmehr fertiggestellten Wahrnehmungsbericht 2001/2002 stellt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag fest, dass die Fristen, die den Rechtsanwälten zur Gesetzesbegutachtung eingeräumt werden, oft viel zu kurz sind.
Weitere Schwerpunkte der Kritik: Lange Verfahrensdauer, Schwierigkeiten Aktenabschriften zu erhalten und Mängel bei der Urteilsausfertigung.
Es freut die österreichischen Rechtsanwälte, dass die Reaktionen der Behörden auf den Wahrnehmungsbericht grundsätzlich positiv sind und die Kritik der letzten Jahre durchaus ernst genommen wird.
Dennoch gibt es auch in diesem Jahr einiges an Kritik zu vermerken! Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages: "Die Anwaltschaft will diese Kritik immer als positiv verstanden wissen. Es geht nicht ums Kritisieren, es geht um eine noch bessere Gesetzgebung, eine noch bessere Gerichtsbarkeit und eine noch bessere Verwaltung."
· Gesetzesbegutachtung
Die Anwaltschaft beklagt die oft viel zu kurzen Fristen bei der Gesetzes-begutachtung.
Beispiele aus dem Wahrnehmungsbericht:
- Der Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Business Law" langte am gleichen Tag zur Begutachtung ein, an dem die Frist zur Stellungnahme endete.
- Bei der Gesetzesbegutachtung für die Verordnung zur Einrichtung eines
Büros eines Gleichbehandlungsanwaltes in Linz wurde bereits 3 Tage nach Ablauf der Begutachtungsfrist das Büro eröffnet! (Einlangen des Entwurfs der Verordnung und Aufforderung zur Stellungnahme am 23.10.2002. Frist zur Stellungnahme 18.11.2002, Eröffnung des Gleichbehandlungsbüros am 21.11.2002)
· Lange Verfahrensdauer
Die lange Verfahrensdauer ist, anders als in der Öffentlichkeit oft vermutet, meist nicht auf Rechtsanwälte zurückzuführen.
Beispiele aus dem Wahrnehmungsbericht:
- Es ist von einem Scheidungsverfahren zu berichten, bei dem es zu einem fünfmaligen Richterwechsel im Laufe eines einzigen Jahres kam!
- Ein Aufteilungsverfahren dauerte von Dezember 1987 bis Mai 2001. Das ergibt eine Verfahrensdauer von 13 ½ Jahren!
- Weiters wurde von einem Verfahren des Landesgerichtes für
Zivilrechtsachen Wien berichtet, bei dem am 27.7.1999 die Klage eingebracht wurde. Die erste Streitverhandlung fand am 31.1.2000 statt, die nächste am 27.6.2000, die dritte am 20.4.2001. Das Urteil erster Instanz wurde schließlich am 28.9.2001 zugestellt. Aufgrund der Berufung wurde das
Urteil des OLG Wien am 29.3.2002 - also in einem relativ knappen Zeitraum
- zugestellt, die erste Streitverhandlung im zweiten Rechtsgang wurde für den 20.9.2002 anberaumt (kein Sachverständigenbeweis, keine Zeugen, ausschließlich Parteienvernehmung).
- In einem Exekutionsverfahren wurde die Versteigerung von 9 Fahrnissen am 27.9.2002 angeordnet. Der Versteigerungstermin findet jedoch erst am 14.3.2003 statt.
· Mängel bei der Urteilsausfertigung & Schwierigkeiten Aktenabschriften zu erhalten
Die Rechtsanwaltschaft weist daraufhin, dass Urteile vor Abfertigung oft keiner sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
Anstelle des vom Richter diktierten Textes sind Rechtsanwälte mit Wortkreationen konfrontiert, die das Lesen von ohnehin schon komplizierten Urteilen unnötig erschweren.
Beispiel aus dem Wahrnehmungsbericht:
Während Worte wie "Niederlage" anstelle von "nie in der Lage", "Missausnahme" statt "mit Ausnahme", etc. noch richtig zu deuten sind, stellen Gebilde wie "was zu hochgehenden Emotionen und Solennen Pflanzerreißungen führte" nicht zu lösende Denksportaufgaben dar. Selbst im Urteilsspruch kommen Tippfehler vor.
Schwierig gestaltet es sich auch manchmal eine Aktenabschriften zu erlangen.
Beispiel aus dem Wahrnehmungsbericht:
Ein Verfahrenshilfeanwalt wurde am 1.10.2001 von seiner Bestellung informiert, die Haftverhandlung fand dann bereits am 3.10.2001 statt. Nachdem sich der Akt bereits bei der Staatsanwaltschaft befand, konnte eine Aktenabschrift nicht mehr hergestellt werden und der Verteidiger konnte erst 5 Min. vor der Verhandlung in den Akt Einsicht nehmen.
· Positive Wahrnehmungen
Erfreulich ist, dass auch in diesem Jahr positive Wahrnehmungen von den einzelnen Rechtsanwaltskammern der Bundesländer gemeldet wurden. So wird bei einigen Berichten aus den Rechtsanwaltskammern hervorgehoben, dass alle Beteiligten bemüht sind, dass eine möglichst effiziente und qualitätsvolle Arbeit geleistet wird. Problemfälle können oft in kooperativen Gesprächen geklärt werden.
· Anregung zur Rechtspolitik
Die Rechtsanwaltschaft sieht die Notwendigkeit zur Einführung eines absoluten Anwaltszwanges bei der Ehescheidung. In Deutschland wurden dazu bereits äußerst positive Erfahrungen gemacht!
Die Problembereiche im Rahmen einer Scheidung, die notwendigerweise juristischer Beratung bedürfen, werden immer komplexer und fachübergreifender (Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, etc.). Profunde anwaltliche Beratung kann hier verhindern, dass Verfahren überlang dauern und kostenintensiv den Rechtssuchenden belasten.
Zusätzlich hat die Rechtsgestaltung bei der Formulierung von Scheidungsvergleichen oft sehr weitreichende Zukunftsfolgen, die der Laien ohne rechtsanwaltlichen Beistand nicht absehen kann.
"Langwierige Scheidungen, deren Komplexität oftmals weniger im Bereich des Rechts als im Bereich der zwischenmenschlichen Konflikte liegen, belasten öffentliche Ressourcen, da der Richter neben der Tätigkeit der Rechtsprechung umfassende Aufklärungsarbeit und psychologisches Einfühlungsvermögen einsetzen muss," so Frau Dr. Waltraute Steger, Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Es hat sich herausgestellt, dass auch die österreichische Richterschaft es durchaus begrüßen würde, wenn ein solcher Anwaltszwang eingeführt wird. Dies würde die Gerichte wesentlich entlasten.
· Sozialbilanz:
Dr. Gerhard Horak, Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, berichtet über die Leistungen der Rechtsanwaltschaft in der Verfahrenshilfe.
Die österreichische Rechtsanwaltschaft hat im Jahr 2001 im Rahmen der Verfahrenshilfe in 20.223 Fällen Bürger vor den Gerichten vertreten (Strafsachen 12.527, Zivilsachen 7.696).
Die in der Verfahrenshilfe erbrachten Leistungen der Anwaltschaft sind gegenüber dem Jahr 2000 um mehr als 5 % gestiegen, dies entspricht einem Gegenwert von öS 338,5 Mio. (€ 24,6 Mio.).
Die Anwaltschaft ist gerne bereit, die Aufgaben, die ihr im Rahmen der Rechtspflege zugewiesen werden, mit Eifer und Pflichtbewusstsein zu erfüllen. Diese Tätigkeit wird ihr aber manchmal dadurch unnötig erschwert, dass die Bewilligung von Verfahrenshilfe in Strafsachen oft sehr kurzfristig vor Beginn der Hauptverhandlung erfolgt und die notwendige Vorbereitungszeit für den Verteidiger viel zu kurz ist.
Beispiel aus dem Wahrnehmungsbericht:
Der Rechtsanwaltskammer Wien wurde ein Beschluss auf Beigebung eines Verteidigers erst am 15.7.2002 zugestellt, obwohl die Hauptverhandlung bereits für den 22.7.2002 anberaumt war. Der Verfahrenshilfe-Verteidiger
hat seinen Bestellungsbeschluss erst am 17.7.2002 erhalten. Die Situation wurde noch dadurch verschärft, dass sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befand und einen Dolmetscher benötigte.
Eine weitere Serviceleistung der österreichischen Anwaltschaft ist z.B. die Ersten Anwaltliche Auskunft. Im Rahmen dieser wurden mehr als 14.000 ratsuchende Bürger im Jahr 2001 unentgeltlich beraten; das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2000 von fast 9 %.
Der Wahrnehmungsbericht 2001/2002 ist unter "Presse / Rechtspolitik / Wahrnehmungsbericht" in Vollversion abrufbar.
Rückfragen:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Mag. Evelyn Thum
Rotenturmstraße 13, A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75
E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at
Homepage: www.rechtsanwaelte.at