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Verfassungsgerichtshof (VfGH): Eine Reform ist notwendig

Wien, am 14.01.2002: Der Österreichischer Rechtsanwaltskammertag möchte zur Diskussion um die Änderung des Bestellmodus für Verfassungsrichter Stellung nehmen. „Persönliche Angriffe gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes oder den Gerichtshof selbst können nicht als sachliche Kritik verstanden werden. Solches ist dem demokratischen Rechtsstaat abträglich und widerspricht der einzuhaltenden Gesprächskultur.“, so Dr. Klaus Hofmann, Präsident des ÖRAK.

Begutachtungskommission:

Dem von ÖVP und FPÖ eingebrachten Vorschlag eine Begutachtungskommission zu installieren, welche die Verfassungsrichter vor Ernennung beurteilt, steht der ÖRAK wohlwollend gegenüber. „Die Diskussion über die Bestellung der Mitglieder des VfGH im Sinn einer Objektivierung sollte sehr wohl fortgesetzt werden, weil sie notwendig ist. Der von Herrn Abgeordneten Dr. Kohl gemachte Vorschlag kann hierfür durchaus eine geeignete Grundlage sein“, so Dr. Hoffmann. Die österreichische Rechtsanwaltschaft ist jedenfalls bereit, die ihr in diesem Vorschlag zugeordnete Aufgabe zu übernehmen und sich bei der Überprüfung der Qualifikation eines für den Verfassungsgerichtshof vorgeschlagenen Mitglieder in sachlicher Weise zu beteiligen.

Einigkeit ist wichtig:

Der ÖRAK wünscht sich ein Zusammenwirken der maßgeblichen Kräfte zu diesem Thema, um die notwendige Reform in Angriff nehmen zu können.

Der Verfassungsgerichtshof als“ Hüter der Bundesverfassung“ müsse auf jeden Fall aus einem Parteienstreit herausgehalten werden. „Wesentlich für uns ist es die Integrität und Autorität dieser Institution zu bewahren und dennoch nötige Reformen umzusetzen.“, so Dr. Hoffmann, „Dass dringender Handlungsbedarf besteht wird durch die Intensität der geführten Diskussion mehr als deutlich.“

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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