Vom 31. Mai - 2. Juni findet auf Einladung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages und der Rechtsanwaltskammer Wien das jährliche Treffen der Präsidenten der deutschen Anwaltsgerichtshöfe in Wien statt.
An den Gesprächen nehmen unter anderem der Vizepräsident des OGH, Dr. Ronald Rohrer, zugleich auch Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK), Prof. Dr. Walter Strigl, Vizepräsident der OBDK, und LStA Mag. Christian Pilnacek, Sektionsleiter im Bundesministerium für Justiz, teil. Aus Deutschland werden u.a. die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Präsidenten der Anwaltsgerichtshöfe Dr. Doris Geiersberger und Frank Johnigk, Geschäftsführer der Deutschen Bundesrechtsanwaltskammer, erwartet.
Auf der Tagesordnung stehen neben der Arbeitssitzung im Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, Fachgespräche mit OBDK-Präsident Dr. Ronald Roher im Justizpalast und Sektionsleiter LStA Mag. Christian Pilnacek im Bundesministerium für Justiz. Thema des diesjährigen Zusammentreffens sind insbesondere die Unterschiede in der Disziplinargerichtsbarkeit zwischen Deutschland und Österreich ebenso wie die geplante Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten in Österreich. Dazu Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages: „Die österreichische Rechtsanwaltschaft begrüßt die Einführung von Landesverwaltungsgerichten. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Zuständigkeit der OBDK, als Berufungsinstanz gegen Erkenntnisse der Disziplinarräte der Rechtsanwaltskammern, auf die geplanten Landesverwaltungsgerichte übergeht. Die OBDK in ihrer Zusammensetzung mit Richtern des Obersten Gerichtshofes und Rechtsanwälten, die von den Plenarversammlungen der einzelnen Rechtsanwaltskammern gewählt werden und hervorragende Arbeit leisten, ist unbedingt zu erhalten.“
In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
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