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Stellungnahme des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag hat Kenntnis vom Entwurf eines Bundesgesetzes erlangt, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden soll. Da der Österreichische Rechtsanwaltskammertag von diesem Entwurf durch das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nicht verständigt wurde, konnte innerhalb der Begutachtungsfrist keine Stellungnahme eingebracht werden.

„Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ist nach den Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung dazu berufen zu Gesetzesvorschlägen Gutachten zu erstatten. Dieses Recht darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass überhaupt keine Verständigung erfolgt. Auch wenn mit dem Gesetz nur eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, wäre es dennoch notwendig gewesen eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob diese Umsetzung richtig erfolgt oder überschießend ist. Darüber hinaus fordert der Österreichische Rechtsanwaltskammertag auch in diesem Zusammenhang dass Zufallsfunde anlässlich der Durchsuchung gespeicherter Vorratsdaten nicht Anlass für gerichtliche Verfolgung sein dürfen, “ so Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15

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