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Stellungnahme des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zum (immer noch ?) geplanten Studiengeld-Boykott der Österreichischen Hochschülerschaft

Wien, 16.07.2001: Unter Bezugnahme auf diverse Medienberichte und um weiteren Anfragen vorzubeugen, hält der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) zum (ursprünglich) geplanten Studiengeld-Boykott der Österreichischen Hochschülerschaft aus rechtlicher Sicht fest:

Die Übernahme einer Treuhandschaft durch einen Rechtsanwalt setzt den Auftrag durch den Treugeber und damit jedes einzelnen Studenten voraus. Die Einzahlung eines Betrages auf ein Konto allein stellt noch keinen solchen Auftrag dar.

Mit der Übernahme einer Treuhandschaft ist auch die rechtliche Belehrung des Treugebers dahin verbunden, daß durch die Einzahlung auf das Treuhandkonto die Studiengebühr nicht wirksam entrichtet ist, was schwere Nachteile zur Folge haben kann.

Weiters ist es wesentlicher Bestandteil jedes Treuhandgeschäftes, daß vor Erlag des Treuhandbetrages ein Begünstigter und die Bedingung genannt wird, unter der die Weiterleitung des erlegten Betrages an den Begünstigten zu erfolgen hat. Auch dies wäre hier nicht der Fall.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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