Benn-Ibler: „Mit diesem Service wird eine der letzten Lücken im heimischen Rechtsschutz geschlossen.“
Mit heutigem Datum startet ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums für Justiz und des Österreichischen Rechtsanwaltkammertages (ÖRAK), das festgenommenen Beschuldigten künftig rund um die Uhr Hilfestellung durch einen Rechtsanwalt garantiert. Unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 376 386 kann österreichweit jederzeit unverzüglich ein Verteidiger konsultiert werden, der auf Wunsch auch zur Vernehmung beigezogen werden kann. „Durch dieses Angebot leisten die österreichischen Rechtsanwälte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung heimischer Rechtsstandards“, so ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler.
Gemäß Strafprozessordnung haben alle verhafteten Personen das Recht, bei ihrer Vernehmung einen Verteidiger beizuziehen. Um die Wahrnehmung dieses Rechtes auch tatsächlich zu gewährleisten, hat der ÖRAK gemeinsam mit dem BMJ einen 24-Stunden-Journaldienst eingerichtet, der allen festgenommenen Beschuldigten zur Verfügung steht. Der erste Anruf ist dabei bis zu einer Dauer von fünf Minuten kostenlos, danach fällt ein Stundensatz von 100 Euro (exklusive USt.) an. Im Rahmen der Verfahrenshilfe ist selbstverständlich auch diese Beratung kostenlos.
„Wir gehen davon aus, dass diese Einrichtung nach einer viermonatigen Testphase direkt in den Regelbetrieb übergehen wird“, gibt Benn-Ibler die Erwartungen der Rechtsanwaltschaft wieder. „Gerade in der heutigen Zeit zählt die Gewissheit, als freier Bürger jederzeit einen Verteidiger konsultieren zu können, zu den Grundfesten des Rechtsstaates“, bringt der ÖRAK-Präsident die rechtsstaatliche Bedeutung des Projekts auf den Punkt.
Alle Informationen zum rechtsanwaltlichen Journaldienst sind auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltkammertages unter www.rechtsanwaelte.at/journaldienst abrufbar. Hotline-Nummer: 0800 376 386
In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at