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Sparen bei Rechtsschutz - absolutes Tabu im Rechtsstaat. Rechtsanwälte gegen Sparmaßnahmen bei StPO-Reform

Mit Entschiedenheit wendet sich die Rechtsanwaltschaft gegen die Pläne des Justizministers Dr. Böhmdorfer, im Rahmen der Reform des Vorverfahrens im Strafprozess beim Rechtsschutz zu sparen. "Von exzessiven Rechtsmittel- und Beschwerdemöglichkeiten kann keine Rede sein", erklärt die Strafrechtsreferentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages und der Rechtsanwaltskammer Wien, Dr. Elisabeth Rech. "Die Reform trägt dem Umstand Rechnung, dass den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden mehr Macht übertragen wird. In Wirklichkeit bedarf es sogar noch ein Mehr an effektivem Rechtsschutz."

Die Rechtsanwaltschaft hat sich bis zuletzt für die Reform ausgesprochen, selbstverständlich immer unter der Voraussetzung eines Korrektivs zur Macht des Sicherheitsapparates. Und dieses Korrektiv kann nur durch einen effektiven und unmittelbar greifenden Rechtsschutz gewährleistet sein.

Wenn die Verweigerung von Akteneinsicht vor den Strafverfolgungsbehörden oder die Anwesenheit des Verteidigers bei Vernehmungen erst gemeinsam mit der Anklageschrift angefochten werden können, kann von effektivem Rechtsschutz keine Rede mehr sein. Damit ist dem Einzelnen in seinem Verfahren gegen Übergriffe kein Schutz geboten und das Grundrecht eines jeden Bürgers auf ein faires Verfahren nicht mehr gewährleistet. Dies trifft sowohl auf Beschuldigte in einem Verfahren als auch auf Geschädigte durch eine Straftat zu.

Rechtsschutz ist nicht dazu da, Verfahren zu verzögern, sondern kann im Gegenteil zu wesentlich strafferen und zügigeren Verfahren, sowie auch zu rascheren Einstellungen führen. Auch dieser Effekt geht verloren, sobald gegen Rechtsverstöße erst Monate später Abhilfe geschaffen werden kann.

Das Gesetz tritt, auch wenn es noch in diesem Jahr beschlossen wird, erst in einigen Jahren in Kraft. Es ist daher genügend Zeit, für entsprechende finanzielle Ressourcen zu sorgen. "Auch in größten Sparzeiten sollte es in einem Rechtsstaat Tabus geben. Eines davon ist, gerade im Strafverfahren, in dem es um die Freiheit des Bürgers geht, beim Rechtsschutz zu sparen. Budgeterwägungen dürfen nicht über Ausmaß und Effektivität von Rechtsschutzeinrichtungen in einer Gesellschaft entscheiden," so Rech.

 

Rückfragen:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Dr. Elisabeth Rech
Tel: 01/513 10 82

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