Benn-Ibler: „Allein im Rahmen der Verfahrenshilfe wurden im Vorjahr Leistungen im Gesamtwert von mehr als 40 Mio. Euro erbracht!“
Verfahrenshilfe in Straf- und Zivilverfahren, Erste Anwaltliche Auskunft, Journaldienst für festgenommene Beschuldigte – all diese Leistungen wurden auch im vergangenen Jahr von den österreichischen Rechtsanwälten unentgeltlich für tausende betroffene Bürger erbracht, die sich einen Anwalt aufgrund ihrer finanziellen Situation sonst nicht leisten hätten können. „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, die viele Bürger intensiv zu spüren bekommen, muss der Zugang zum Recht jedem Einzelnen jederzeit offen stehen und darf keine Frage der persönlichen Vermögensverhältnisse sein“, unterstreicht Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) das Gewicht der erbrachten Leistungen, „die Rechtsanwälte positionieren sich mit ihrem Einsatz nachhaltig als Eckpfeiler unseres Rechtsstaates.“ Insgesamt konnte im Jahr 2009 durch den Einsatz der heimischen Advokaten über 40.000 Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich und professionell geholfen werden.
Zwtl.: Verfahrenshilfe: Kostenlose anwaltliche Hilfe in 24.182 Fällen
Im Zuge der Verfahrenshilfe, die finanziell angeschlagenen Bürgern den Zugang zum Recht sichert, halfen Österreichs Rechtsanwälte 2009 in genau 24.182 Fällen (16.416 in Strafsachen, 7.766 in Zivilsachen) für den Bürger völlig unentgeltlich. Die erbrachten Leistungen spiegeln einen Gesamtwert von über 40 Mio. Euro wieder. „Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 16,5%“, so Benn-Ibler. Vom Bundesministerium für Justiz wurden den Rechtsanwälten jedoch bloß 18 Mio. Euro im Zuge der Pauschalvergütung rückerstattet - ein Deckungsgrad von nicht einmal 50%, den Rest bestreiten die heimischen Advokaten aus der eigenen Tasche. „Gerade in einer Phase allgemeiner wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Gebühren in der Justiz erweist sich der unentgeltliche Einsatz der 5.500 heimischen Rechtsanwälte als unverzichtbarer Türöffner zum Recht“, so Benn-Ibler.
Zwtl.: Erste Anwaltliche Auskunft: Kostenloser Rat für 15.619 Bürger
Darüber hinaus fanden 15.619 Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Ersten Anwaltlichen Auskunft der Rechtsanwaltskammern professionellen, unentgeltlichen Rat. „Ein Angebot der neun Rechtsanwaltskammern, das sich größter Beliebtheit in der rechtsuchenden Bevölkerung erfreut“, so Benn-Ibler, der den über 1.300 heimischen Rechtsanwälten dankt, die im Rahmen der Ersten Anwaltlichen Auskunft den Bürgern mit kostenlosem Rat zu Seite gestanden sind.
Zwtl.: 24-Stunden-Journaldienst-Hotline: 637 Kontaktaufnahmen durch festgenommene Beschuldigte
Seit nunmehr über eineinhalb Jahren ist der sogenannte Rechtsanwaltliche Journaldienst in Betrieb. Dieser ermöglicht es festgenommenen Beschuldigten in ganz Österreich, jederzeit unverzüglich einen Verteidiger beizuziehen. Unter der kostenlosen 24-Stunden-Hotline-Nummer 0800 376 386 wurde im Vorjahr 637 Mal ein Rechtsanwalt konsultiert. „Der erste Anruf unter der Hotline-Nummer ist kostenlos. Erst wenn der kontaktierte Rechtsanwalt auch tatsächlich zur persönlichen Beratung herangezogen wird, muss ein Stundensatz von 100 Euro plus USt verrechnet werden“, erklärt Benn-Ibler. Für den ÖRAK-Präsidenten ist es im Interesse der heimischen Rechtsstandards unbedingt notwendig, die dadurch geschaffene Möglichkeit als freier Bürger jederzeit einen Verteidiger konsultieren zu können, noch mehr als bisher in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern.
„Auch in Zukunft werden die österreichischen Rechtsanwälte ihrem sozialen Auftrag mit dem Bestreben nachkommen, die rot-weiß-rote Justiz für Jedermann zugänglich zu machen sowie deren hohe Qualität dauerhaft zu sichern und kontinuierlich weiter auszubauen“, so Benn-Ibler abschließend.
Alle Informationen zum Serviceangebot der österreichischen Rechtsanwälte sind online unter www.rechtsanwaelte.at (Menüpunkt „Journaldienst/Service“) abrufbar.
In Österreich gibt es 5500 Rechtsanwälte und 1800 Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 0699 104 165 18, 01/535 12 75-15 hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at