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Rechtspolitische Reformvorschläge der Anwaltschaft

Rechtsanwaltschaft bietet der kommenden Bundesregierung Unterstützung bei der Umsetzung an.

Im Zuge der allgemeinpolitischen Diskussion zu bestimmten Rechtsentwicklungen hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, im Rahmen einer Sitzung des Präsidentenrates, die angeschlossenen Vorschläge zur Rechtsordnung erarbeitet. Diese umfassen, aus der Sicht der Rechtsanwaltschaft, notwenige Reformen aus den Bereichen des Verfassungsrechts, Zivilprozesses, Strafprozesses, Zivilrechts, Gesellschaftsrechts und Steuerrechts. Es geht dabei um die in Folge näher erläuterten Punkte:

Verfassungsrecht:
- Grundrecht des Bürgers auf Vertretung durch einen unabhängigen, verschwiegenen und kollisionsfreien Rechtsanwalt
- Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten (bei Aufrechterhaltung der OBDK)

Zivilprozess:
- Massenverfahren
o Verbindung von Verfahren nur insoweit gleiche Sach- und Rechtsfragen zu lösen sind, danach wieder Individualverfahren
- Verbesserung des Zuganges zur schnelleren, einfacheren und kostengünstigeren Streiterledigung

Strafprozess:
- Fortsetzung der Strafprozessreform durch Neuordnung von Hauptverhandlung und Rechtsmittelverfahren
o Beibehaltung der aktiven Richterrolle
o Waffengleichheit durch Herstellung einer Äquidistanz zwischen Rechtsanwalt und Richter einerseits und Staatsanwalt und Richter andererseits; gleiche prozessuale Rechte für beide
o Vertretung durch den Anwalt ab der 1. Verfolgungshandlung durch die Behörde
o Tonbandprotokoll bei der Hauptverhandlung

Zivilrecht:
- Mobiliarpfand
o nur unter der Voraussetzung der Lösung dadurch entstehender negativer insolvenzrechtlicher Folgen (masselose Konkurse).
o Register als öffentliches Register, geführt bei den Gerichten für alle, nicht nur für Unternehmer
- Ehe – und Lebensgemeinschaft
o Vorrang der Ehe; keine kleine Ehe durch Registrierung von Lebensgemeinschaften
o Beseitigung von Schlechterstellungen der Lebensgemeinschaften Voraussetzung: Lebensgemeinschaftspakt als Vertrag wirksam nach § 10 Abs 4 RAO
o keine gesetzlichen Folgen für tatsächliche Lebensgemeinschaften ohne solchen Pakt. Die Entscheidung der Partner, die Folgen zu wollen oder nicht, ist zu respektieren. - Kindschaftsrecht
o Beibehaltung der gemeinsamen Obsorge

Gesellschaftsrecht:
- Evaluierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts, Vereinfachungen bei Gesellschaftsgründungen, um im Wettbewerb der EU- Rechtsordnungen zu bestehen.

Steuerrecht:
- Abschaffung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes
- Abschaffung des Gebührengesetzes
- Gleichstellung der Besteuerung der Einkünfte aus Freiem Beruf mit gewerblichen Einkünften.

 

Das Verfassungsrecht (Bundes-Verfassungsgesetz B-VG) sollte das Grundrecht des Bürgers auf Vertretung durch einen unabhängigen, verschwiegenen und kollisionsfreien Rechtsanwalt beinhalten. Der Bürger soll einen verfassungsmäßig abgesicherten Rechtsanspruch auf Vertretung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt nicht nur im strafrechtlichen, sondern auch im zivilrechtlichen Bereich haben.

Beim Zivilprozess ist die Umsetzung der Gruppenklage ein Anliegen der Rechtsanwaltschaft. Verfahren sollen verbunden werden können, wenn gleiche Sach- und Rechtsfragen zu lösen sind. Danach sollen die Ansprüche wieder in Einzelansprüche zerfallen.

Im Strafprozess wird die Fortsetzung der Strafprozessreform durch eine Neuordnung der Hauptverhandlung und des Rechtsmittelverfahrens gefordert. Wichtig ist die Beibehaltung der aktiven Richterrolle, Waffengleichheit durch Herstellung einer Äquidistanz zwischen Rechtsanwalt und Richter einerseits und Staatsanwalt und Richter andererseits, gleiche prozessuale Rechte für beide, Vertretung durch den Anwalt ab der 1. Verfolgungshandlung durch die Behörde und ein Tonbandprotokoll bei der Hauptverhandlung.

Besonders wichtig aus dem Bereich des Zivilrechts sind die Themen Ehe- und Lebensgemeinschaft und Mobiliarpfandrecht.

Ehe- und Lebensgemeinschaft:
Das Primat der Ehe ist zu wahren, andererseits ist die Schlechterstellung von Lebensgemeinschaften, in den Fällen wo dies sachlich nicht gerechtfertigt ist, zu beseitigen. Lebenspartner sollen auf freiwilliger Basis einen Vertrag abschließen können, in dem sie ihre Rechtsbeziehungen zueinander regeln. Die Entscheidung der Lebenspartner für oder gegen einen solchen Vertrag ist zu respektieren.

Mobiliarpfandrecht:
Ein Mobiliarpfand soll nur eingeführt werden, wenn die Frage dadurch entstehender negativer insolvenzrechtlicher Folgen (masselose Konkurse), befriedigend geregelt werden kann. Ein geplantes Register soll als öffentliches Register bei den Gerichten für alle, nicht nur für Unternehmer, geführt werden.

Auch die Rechtsanwaltschaft spricht sich für die Abschaffung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes und des Gebührengesetzes aus. Denn genau diese Gesetze verhindern, dass oben genannte Partnerschaftsverträge abgeschlossen werden.

Weitere wesentliche Punkte sind die Evaluierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Vereinfachungen bei Gesellschaftsgründungen, um im Wettbewerb der EU- Rechtsordnungen zu bestehen.

Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, meint dazu: “Die Rechtsanwaltskammern sind vor allem auch im Interesse des Bürgers tätig. Sie setzen sich für die Fortentwicklung einer bürgernahen Rechtsordnung ein. Unabhängige, verschwiegene und der unbedingten Treuepflicht zum Klienten unterstehende Rechtsanwälte, sichern die Durchsetzung der Rechte der Bürger.“

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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