Die Sorgen der Fakultätsvertretung und Aktionsgemeinschaft der Universität Graz kann Dr. Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, zerstreuen. Die Behauptungen der Fakultätsvertretung Jus der Karl-Franzens-Universität in Graz und der Aktionsgemeinschaft Graz (OTS0126 5 II 0223 NEF0007 WI und OTS0085 5 II 0247 AGP0001) von gestern, treffen nicht zu. Die Änderungen wirken sich erst auf jene Studien aus, die ab 1.1.2008 begonnen (!) werden. An der Eignung des bisherigen Magisterstudiums als Ausbildungsgrundlage für die Kernberufe Rechtsanwalt, Notar und Richter wird sich nichts ändern. Ausreichende Übergangsvorschriften sind notwendig.
Die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes erfordert eine umfassende Juristenausbildung, nichts anderes soll im Berufsrechts-Änderungsgesetzes (BRÄG) geregelt werden. Jede Universität wird in der Lage sein ein entsprechendes Studium anzubieten. Das im BRÄG festgeschriebene Kurrikulum lässt im Übrigen ausreichend Platz für Eigeninitiative und vertiefende Studien, wie zum Beispiel für Wirtschaftswissenschaften und zusätzliche Sprachausbildungen.
Die Ausweitung des Doktoratsstudiums auf drei Jahre ist eine Folge der Bologna-Architektur und geht nicht auf die Initiative der Rechtsanwaltschaft zurück.
„Die österreichische Rechtsanwaltschaft tritt für eine umfassende Juristenausbildung ein. Diese soll den Einstieg in jeden juristischen Beruf, somit auch in die Kernberufe Rechtsanwalt, Notar und Richter ermöglichen. Es ist daher richtig und notwendig, eine universelle Juristenausbildung, zu der auch Wirtschaftsfächer und Sprachen gehören, näher zu bestimmen. Heute kann niemand mehr sicher sein, dass er seine Karriere in dem Beruf beendet, in dem er sie begonnen hat. Umfassende Ausbildung ist daher unbedingt notwendig.
Selbstverständlich bleibt es den Universitäten unbenommen, im Rahmen ihrer Autonomie Ausbildungsinhalte auch an anderen Bedürfnissen und Erfordernissen auszurichten. Die Rechtsanwaltschaft aber muss sicher sein und auch den Studenten die Sicherheit geben, dass ein bestimmtes gewähltes Kurrikulum die Berufsbildung zum Rechtsanwalt ermöglicht.“, meint Benn-Ibler zusammenfassend.
In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Kent, Tel. 01 / 535 12 75- 15, kent@oerak.at