Benn-Ibler: „Trotz Steuerfreiheit müssen vor allem bei Schenkungen zahlreiche neue Regelungen beachtet werden!“
Obwohl ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und nicht eine politische Initiative zur Entlastung von Erben und Beschenkten als Auslöser der Abschaffung auszumachen ist, bleibt unter dem Strich dasselbe Ergebnis: Wie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) bereits wiederholt gefordert hatte, kann nunmehr ab ersten August steuerfrei vererbt und geschenkt werden. „Die ersatzlose Streichung von Erbschafts- und Schenkungssteuer stellt eine wesentliche Entlastung der Betroffenen dar, die gerade in Zeiten allgemeiner Preissteigerungen sehr zu begrüßen ist“, so ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler.
In Zusammenhang mit dem Wegfall der Schenkungssteuer dürfen jedoch zahlreiche Neuregelungen, die durch das Schenkungsmeldegesetz 2008 begründet sind, nicht außer Acht gelassen werden. „An die Stelle der bisherigen Steuerpflicht tritt künftig eine Meldepflicht, deren Nicht-Einhaltung durchaus schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann“, so Benn-Ibler, „eine umfassende, fundierte Beratung ist daher mehr denn je geboten, will man Risken und unnotwendige Kosten vermeiden.“
Zwischen Angehörigen sieht das Gesetz eine Wertgrenze von 50.000 Euro im Jahr vor, ab der die Schenkung der Finanzbehörde gemeldet werden muss. Zwischen Nichtangehörigen wird die Meldepflicht bereits ab 15.000 Euro (und zwar sogar innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren) schlagend. Da die Übertragung von Grundstücken der Grunderwerbssteuer unterliegt, bleibt diese von der Schenkungsmeldepflicht ausgenommen. „Von zentraler Bedeutung ist, dass die Meldung rechtzeitig, nämlich innerhalb von drei Monaten, erfolgt“, betont Benn-Ibler, „andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen“.
Von den im Zuge der Neuregelung anfallenden Melde- und Kontrollpflichten bleiben auch die beratenden Berufsgruppen nicht verschont. Eine Tatsache, die aus rechtsstaatlicher Sicht mehr als nur ein Wermutstropfen ist. „Die Rechtsanwaltschaft spricht sich scharf gegen jede Tendenz aus, die einen unzulässigen Eingriff in das Mandats- und Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Rechtsanwalt darstellen könnte“, zeigt sich Benn-Ibler über derartige Maßnahmen verärgert. „Ein Rechtsanwalt darf nie zum verlängerten Arm einer Behörde werden“.
Auch die Änderungen bei der Stiftungsbesteuerung sind mit Vorsicht zu genießen. Zwar ist der Gesetzgeber von seinen ursprünglichen Plänen einer klaren Schlechterstellung wieder etwas abgerückt, dennoch wehrt sich der ÖRAK-Präsident gegen immer öfter zu beobachtende Verteufelungen. „Offenbar werden Stiftungen vielerorts noch immer als Festungen von Superreichen gesehen, die es einzureißen gilt“, so Benn-Ibler. „Dabei sind sie zu einem unverzichtbaren Instrument zur Bindung in- und ausländischer Vermögenswerte an unseren Staat geworden“, erklärt der ÖRAK-Präsident deren volkswirtschaftliche Bedeutung. „
Die Rechtsanwaltschaft begrüßt zwar die Entscheidung, Erbschafts- wie Schenkungssteuer per 31.07. ersatzlos auslaufen zu lassen, betont aber gleichzeitig, dass Augenmaß und rechtspolitischer Weitblick auch hinsichtlich begleitender Gesetzesmaßnahmen stets gewahrt werden müssen“, so Benn-Ibler zusammenfassend.
In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at