Veränderungen des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens legen gesetzgeberische Maßnahmen nahe, die diesen Veränderungen Rechnung tragen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag sieht seine Aufgabe auch darin, Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit gesellschaftlich relevanten Entwicklungen zu machen.
Die österreichischen Rechtsanwälte sprechen sich für die gesetzliche Regelung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, die der Ehe angenähert ist, aus.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag stellt dazu folgende Überlegungen an:
Eine Lebensgemeinschaft wird von zwei Personen gleichen Geschlechts auf Dauer vor dem Standesamt geschlossen. Diese Lebensgemeinschaft ist nicht begründbar mit Minderjährigen, zwischen Verwandten gerader Linie, Geschwistern und Stiefgeschwistern sowie bei aufrechter Ehe oder bereits bestehender Lebensgemeinschaft. Die Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt durch einen Registrierungsakt beim Standesamt.
Die Rechte und Pflichten der Partner sind gleich. Sie betreffen insbesondere gemeinsames Wohnen und Wirtschaften sowie die gegenseitige Fürsorge und Unterstützung. Grundsätzlich gilt bei einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft das Prinzip der Gütertrennung. Die vertragliche Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse und des Unterhalts ist möglich. Der Lebenspartner hat ein gesetzliches Erbrecht und Anspruch auf einen Pflichtteil.
Die Beendigung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erfolgt einvernehmlich. Voraussetzung ist, dass diese Lebensgemeinschaft bereits bestimmte Zeit nicht mehr aufrecht ist und ein Einvernehmen über die vermögensrechtlichen Angelegenheiten hergestellt wird. Kann ein solches Einvernehmen nicht hergestellt werden, wird die Lebenspartnerschaft durch gerichtliche Entscheidung dann aufgelöst, wenn die weitere Aufrechterhaltung einer ihrem Wesen entsprechenden Gemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist. In einem solchen Fall erfolgt die Regelung der Vermögensverhältnisse durch Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse ebenfalls durch gerichtliche Entscheidung.
In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.