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Rechtsanwälte zu Justizpersonal: Geplante Aufstockung ist Tropfen auf den heißen Stein

Benn-Ibler: „Die vom Finanzminister angekündigten Sofortmaßnahmen dürfen nicht das Ende vom Lied sein!“

Als „Minimalmaßnahme“ bezeichnet der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Dr. Gerhard Benn-Ibler, in einer ersten Reaktion die am Montag von Finanzminister DI Josef Pröll angekündigte Freigabe von 1,5 bis 2 Mio. Euro für zusätzliches Justizpersonal im Bereich der Staatsanwaltschaft. „35 zusätzliche Staatsanwälte plus Assistenzpersonal sind zwar als „Erste-Hilfe-Maßnahme“ grundsätzlich zu begrüßen, können aber in Anbetracht der klaffenden Personallücke in der Justiz noch lange nicht das Ende vom Lied sein“, so Benn-Ibler.

Immerhin hat eine Personalanforderungsrechnung erst kürzlich ergeben, dass der heimischen Justiz derzeit insgesamt 230 Richter und Staatsanwälte abgehen. „Diese fehlenden Planstellen sind daher nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten so schnell als möglich zu schaffen“, fordert der ÖRAK-Präsident. Die dafür erforderlichen Mittel müssen im Sinne einer optimal funktionierenden Justiz wenn nicht anders möglich, dann in Form eines Nachtragsbudgets zur Verfügung gestellt werden. Schließlich übte sich die Republik in jüngerer Vergangenheit auch in Zusammenhang mit der Erhöhung der Gerichtsgebühren nicht gerade in Zurückhaltung. „Aus Sicht der Rechtsanwaltschaft ist es unerträglich, beobachten zu müssen, wie durch Gebührenerhöhungen auf der einen Seite Budgetsanierung betrieben wird, das Ergebnis aber auf der anderen Seite nicht für die Justiz verwendet wird“, so Benn-Ibler. Dass eine funktionierende Justiz etwas kostet ist klar, dass diese Investition in eine der zentralen Staatsaufgaben zwingend erforderlich ist, scheint offenbar nicht allen Verantwortlichen tatsächlich bewusst zu sein. „Mein Dank gilt an dieser Stelle der Frau Bundesministerin für Justiz, Mag. Bandion-Ortner, deren Beharrlichkeit gegenüber ihren Regierungskollegen es zu verdanken ist, dass zumindest ein erster Schritt gesetzt werden konnte“, ergänzt Benn-Ibler.

Ebenso zu begrüßen ist, dass die für den Öffentlichen Dienst zuständige Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek Planstellen für diese „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ bereitstellen wird. Neben dem erforderlichen zügigen Ausbau der tatsächlich notwendigen Planstellen ist auch die effiziente Nutzung bestehender Ressourcen ein wichtiger Baustein zur nachhaltigen Sicherung einer effizienten und bürgerfreundlichen Justiz. Ein Vorschlag der Rechtsanwaltschaft zur strukturellen Entlastung der Justiz ist die Einführung des vollstreckbaren Bürgervergleiches. Durch diesen könnten sich einerseits die Streitparteien ein oft langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren sparen, andererseits wären die Gerichte durch Wegfall tausender Prozesse nachhaltig entlastet, sowie der Justiz auch durch zusätzliche Gebühreneinnahmen geholfen. „Ein fertig ausgearbeiteter Gesetzesentwurf liegt schon seit geraumer Zeit in der Schublade“, so Benn-Ibler.

Zahlreiche bevorstehende, so genannte „Monsterverfahren“ im Bereich der Wirtschaftskriminalität unterstreichen den akuten Personalbedarf der heimischen Justiz. Aber auch auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts besteht die Notwendigkeit, dringend zu handeln. Weitere budgetäre Maßnahmen sind daher unumgänglich. „Dies sind wir unserer Justiz, die trotz ihrer prekären personellen Situation in Europa nach wie vor einsame Spitze ist, einfach schuldig“, so Benn-Ibler abschließend.

 

In Österreich gibt es 5500 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österrechischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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