Zum bereits 40. Mal legt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen jährlichen Wahrnehmungsbericht vor. Er folgt damit dem gesetzlichen Auftrag, die österreichische Rechtspflege und Verwaltung zu beobachten und signifikante Wahrnehmungen zu dokumentieren.
Die „Fieberkurve des Rechtsstaates“
„Unser Wahrnehmungsbericht zeichnet eine Fieberkurve des Rechtsstaates. Nur wenn man regelmäßig die Symptome aufzeigt, können rechtzeitig und wirkungsvoll Therapien verordnet werden“, so ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff anlässlich der heutigen Präsentation des Berichtes. „Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen als vom Staat unabhängige, rechtskundige Berufsgruppe dafür ein, unser Fachwissen, aber auch unser Engagement und unsere Begeisterung für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschlichkeit in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger unserer Republik zu stellen“, so Wolff. Daher entspreche es dem eigenen Selbstverständnis, tatkräftig am Schutz und Ausbau des Rechtsstaates mitzuwirken.
In manchen Bereichen weist die Justiz individuelle aber auch strukturelle Schwächen auf. Der Wahrnehmungsbericht dokumentiert diese. „Die Justiz hat blind zu sein im Sinne von unabhängig und unbeeinflusst von allen Faktoren von außen, und nicht blind im Sinne von uneinsichtig. Kritik und daran anknüpfende Verbesserungsvorschläge sind daher wesentliche Faktoren, um hohe rechtsstaatliche Standards auch in Zukunft gewährleisten zu können“, erklärt Wolff.
Rechtsanwälte warnen vor drohender Zwei-Klassen-Justiz
In der Rechtspflege selbst lässt sich durch Zusammenschau der diesjährigen Praxisfälle eine gefährliche Tendenz erkennen. Es zeigt sich, dass gerade bei Verfahrenshilfefällen seitens der Justizbehörden oftmals sehr unkooperativ, bürokratisch und bürgerfeindlich vorgegangen wird. Dies beginnt beim Bestellvorgang, setzt sich über Probleme bei der Aktenbeschaffung fort und gipfelt bei der kurzfristigen Anberaumung von Verhandlungen unter Nicht-Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungsfrist und dem Ignorieren von Vertagungsbitten. Die bereits mehrmals kritisierte Verlegung von Häftlingen in eine andere Justizanstalt, ohne den Verteidiger davon in Kenntnis zu setzen, ist inakzeptabel. Sie erschwert dem bestellten Verteidiger den Kontakt zu seinem Mandanten und beschneidet das Recht auf ein faires Verfahren. „Gerade jenen Menschen, die ohnehin unter schwierigsten Umständen den Rechtsweg beschreiten, auch noch behördliche Steine in den Weg zu rollen, kann in eine Zwei-Klassen-Justiz münden“, warnt Wolff vor einer gefährlichen Entwicklung. Hier sei höchste Vorsicht geboten.
Inakzeptable Verzögerungen von Verfahren
Auch in diesem Jahr enthält der Bericht Fälle, in denen es zu inakzeptablen Verfahrensverzögerungen gekommen ist. In einem Fall war das Gericht sogar binnen fünf Jahren nicht in der Lage, eine Entscheidung in einer Obsorgesache zu treffen. Eine Entscheidung ist mittlerweile nicht mehr möglich, da die betroffenen Kinder inzwischen volljährig geworden sind. Auch die verspätete Erstattung von Sacherverständigen-Gutachten verursacht immer wieder Verzögerungen, die von den Gerichten nicht ausreichend sanktioniert werden.
Als Ursache für viele Verzögerungen ist vor allem Personalmangel auszumachen. Unbesetzte oder nicht nachbesetzte Richterstellen, unterbesetzte Schreibabteilungen, Richter, deren Kapazitäten durch Großverfahren erschöpft sind, Gerichtsschließungen – alles Faktoren, die sich zwangsläufig negativ auf den Justizbetrieb auswirken. Zudem verliere der Richterberuf durch die Verkürzung der Gerichtspraxis und die schlechte Entlohnung der Rechtspraktikanten an Attraktivität, so Wolff. Es bestehe daher die Gefahr, dass die für den Justizbetrieb notwendigen Fachkräfte schon bald nicht mehr zur Verfügung stünden, warnt der ÖRAK-Präsident.
Großer politischer Reformbedarf
Großer Reformbedarf ist insbesondere im Bereich des Strafverfahrens festzustellen. Gleiches gilt für das Sachwalterrecht, die Einschränkung des Zugangs zum Recht durch ungebührlich hohe Gebühren und die hierzulande gepflogene Gesetzgebungspraxis, die immer stärker von der Regierung und nicht vom Parlament dominiert wird. Aber auch das Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses sollte aus Sicht der Rechtsanwälte auf völlig neue Beine gestellt werden. Als Minderheitenrecht mit einem Verfahrensrecht, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere jenen der Europäischen Menschenrechtskonvention, gerecht wird.
Rechtsanwälte fordern konkrete Verbesserungsmaßnahmen
„Wo Menschen wirken, geschehen Fehler. Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten“, so Wolff. In manchen Bereichen konnten trotz wiederholter Kritik bislang jedoch keine Verbesserungen festgestellt werden, weshalb sich die Rechtsanwälte in diesem Jahr insbesondere an die Politik wenden. „Die Politik ist gefordert, Maßnahmen zur Behebung der aufgezeigten Mängel zu treffen. Als rechtspolitische Arbeitsgrundlage für die neue Legislaturperiode hat die österreichische Rechtsanwaltschaft einen Katalog von Verbesserungsvorschlägen in Form einer Resolution verabschiedet“, erklärt Wolff. Es sei der Anspruch der Rechtsanwälte, spürbar zu machen, dass in Österreich die Behörden den Bürgern dienen und nicht umgekehrt. Dies gelte für jede Frau und jeden Mann, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit. „Der Rechtsweg ist für jeden Bürger und jede Bürgerin gleichermaßen begehbar zu halten“, so Wolff.
Die Resolution der österreichischen Rechtsanwaltschaft ist das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit Beobachtungen aus dem Bereich Gesetzgebung und zahlreichen Praxisfällen. Sie wurde von den Delegierten zum Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) einstimmig gefasst und richtet sich an die gewählten Abgeordneten zum Nationalrat sowie die Mitglieder der neuen Bundesregierung. „Unser Ziel ist es, gemeinsam den Rechtsstaat nachhaltig zu sichern und auszubauen“, so Wolff.
Resolution der österreichischen Rechtsanwälte im Wortlaut
„Die Vertreter aller neun Rechtsanwaltskammern Österreichs fordern den neu gewählten Nationalrat und die Bundesregierung auf, in der kommenden Gesetzgebungsperiode der Justizpolitik jenen Stellenwert zukommen zu lassen, der ihr in einem demokratischen Rechtsstaat gebührt. Dringend anstehende Reformvorhaben sind zügig unter Einbindung der Betroffenen, insbesondere der Rechtsanwaltschaft, umzusetzen. Die österreichische Rechtsanwaltschaft fordert insbesondere:
- Die Ausdehnung des rechtsanwaltlichen Geheimnisschutzes auf die gesamte anwaltliche Korrespondenz, gleichgültig wo sich diese befindet und Verankerung der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheit in der Verfassung.
- Eine Sicherung des Zugangs zum Recht. Die Gerichtsgebühren sind zu einer echten Hürde geworden. Beseitigung des Selbstverständnisses der Justiz als Großunternehmen, Senkung der Gerichtsgebühren und Deckelung bei hohen Streitwerten.
- Eine Förderung der Rechtssicherheit durch Evaluierung des Gebührengesetzes. Es geht nicht an, dass schriftliche Vereinbarungen unterbleiben, nur weil mit hohen Rechtsgeschäftsgebühren gerechnet werden muss. Eheverträge, außergerichtliche Vergleiche, Adoptionsverträge, Bestandverträge uvm sind mit ungebührlich hohen Gebühren verbunden.
- Ein den gesellschaftlichen Veränderungen angepasstes Pflichtteilsrecht mit der Zielsetzung, insbesondere die Überlebensfähigkeit von Unternehmen zu sichern.
- Den Schutz und Ausbau der Grundrechte durch Evaluierung der seit dem 11. September 2001 in Österreich erfolgten Verschärfungen im Bereich Überwachung und Terrorismusbekämpfung durch eine unabhängige Expertenkommission und Umsetzung von deren Empfehlungen.
- Eine Reform des Strafprozessrechtes im Ermittlungsverfahren.
- Im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 5.7.2013 (333 E/XXIV.GP) ist ein effizienter Rechtsschutz durch Ausbau der Instrumente des Einspruchs wegen Rechtsverletzung und des Antrags auf Einstellung sowie eine effektive höchstgerichtliche Grundrechtskontrolle zu gewährleisten.
- Sicherstellung einer effektiven Verteidigung ab Festnahme des Beschuldigten durch Ausbau des rechtsanwaltlichen Journaldienstes sowie Steigerung seiner Attraktivität und Inanspruchnahme im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme.
- Verpflichtende Beiziehung eines Rechtsanwaltes bei der kontradiktorischen Vernehmung. - Eine Reform des strafrechtlichen Haupt- und Rechtsmittelverfahrens.
- Stärkung der Rechte des Angeklagten und der Opfer durch die Schaffung der Möglichkeit der Beiziehung von Privatgutachtern, Zulässigkeit der Verlesung dieser Privatgutachten und Möglichkeit der Einvernahme des Privatgutachters. Ausschluss jedes im Ermittlungsverfahren zugezogenen Sachverständigen in der Hauptverhandlung.
- Schaffung einer funktionierenden Überprüfungsmöglichkeit der Beweiswürdigung von Schöffen- und Geschworenengerichten.
- Wiedereinführung des zweiten Berufsrichters in Schöffenverfahren.
- Vereinfachung des Rechtsmittelrechtes durch Abschaffung von mit der Schwere der Tat inadäquaten Formalismen.
- Einführung eines durchgehenden elektronischen Strafaktes und Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme. - Die Einführung einer sachgerechten Regelung des Ersatzes der Verteidigungskosten bei Freispruch im Strafverfahren.
- Eine sachgerechte Neuregelung der Grunderwerbssteuer unter Einbeziehung der Rechtsanwender.
- Die Rücknahme der Verkürzung der Gerichtspraxis von 9 auf 5 Monate.
- Die Wiedereinführung der verhandlungsfreien Zeit im Sinne der Regelung vor der WGN 2002 und Ausdehnung auf das streitige Außerstreitverfahren, insbesondere für den Erbrechtsstreit.
- Eine umfassende Reform des Sachwalterrechtes.
- Aufhebung der Zwangsverpflichtung, wonach Rechtsanwälte und Notare zumindest 5 Sachwalterschaften übernehmen müssen.
- Trennung von rechtlicher Beratung und Personenfürsorge abgesehen von jenen Fällen, in denen die dafür erforderliche Infrastruktur vorhanden ist.
- Barauslagenersatz auch bei vermögenslosen Betroffenen sowie eine durchgängig angemessene Vergütung.
- Einführung eines Äußerungsrechtes von Angehörigen und
- Ausweitung der Angehörigenvertretung. - Eine Verbesserung der derzeitigen Gesetzgebungspraxis durch Einführung eines transparenteren Gesetzwerdungsverfahrens und Schaffung verbindlicher "Good Governance“-Regelungen.
Die Forderungen der österreichischen Rechtsanwaltschaft verstehen sich als exemplarisch. Die aufgegriffenen Themen sind von besonderer Wichtigkeit.
Die österreichischen Rechtsanwälte sind gerne bereit, an der Umsetzung dieser Themen mitzuwirken und stehen zur Erläuterung der einzelnen Punkte jederzeit zur Verfügung. Die österreichischen Rechtsanwälte werden wachsam beobachten, ob in der nächsten Gesetzgebungsperiode der Rechtsstaatlichkeit ausreichendes Augenmerk gewidmet wird.“
Der 40. Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte ist online unter www.rechtsanwaelte.at (Menüpunkt Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht) abrufbar.