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Rechtsanwälte stellen Novelle des Datenschutzgesetzes differenzierten Befund aus

Benn-Ibler: „Die Freude über den weiteren Ausbau des österreichischen Datenschutzrechts wird durch einige Schwachstellen im Gesetzesentwurf getrübt.“

Die von RA Dr. Rainer Knyrim vorbereitete Stellungnahme des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) zur DSG-Novelle 2010 fällt differenziert aus. Zwar sprechen manche Passagen sowie der Umfang des Entwurfs für das Bemühen des Gesetzgebers, das österreichische Datenschutzgesetz weiter auszubauen, einige Mängel gilt es jedoch nach wie vor zu beheben. Bereits im vergangenen Jahr hat die Rechtsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zur DSG-Novelle 2008 auf Problemfelder hingewiesen, nach deren Lösung man größtenteils auch im vorliegenden Entwurf vergeblich sucht.

Positiv beurteilt ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler, dass die in der letzten Novelle enthaltene Einschränkung des Grundrechts auf Datenschutz auf natürliche Personen (womit juristische Personen ausgenommen wären) wieder fallengelassen wurde. „Den Bedenken der Advokatur wurde offenbar Gehör geschenkt“, so Benn-Ibler. Auch die gestärkte Position der Datenschutzkommission bei Gefahr in Verzug wird von der Rechtsanwaltschaft begrüßt. Was hingegen für Kopfschütteln sorgt, ist die Streichung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, eines Fixbestandteils des letztjährigen Entwurfs. „Der betriebliche Datenschutzbeauftragte würde die Befassung mit datenschutzrechtlichen Fragen fördern und Unternehmen motivieren, sich mehr mit der betrieblichen Datensicherheit auseinanderzusetzen“, fordert Benn-Ibler die Wiederaufnahme dieses zukunftsweisenden Vorschlags. Besorgnis äußert der ÖRAK-Präsident auch hinsichtlich der Unabhängigkeit der Datenschutzkommission. Der Entwurf sieht vor, dem Bundeskanzler ein Unterrichtsrecht gegenüber der Geschäftsführung der Datenschutzkommission einzuräumen, was letztlich auf eine indirekte Abhängigkeit hinausläuft. „Dies widerspricht nicht nur klar der Vorstellung einer unabhängigen Datenschutzkommission, sondern verhält sich auch diametral zu dem in diesem Zusammenhang anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich“, präzisiert Benn-Ibler. „Eine völlig unabhängige Datenschutzkommission sollte eine Selbstverständlichkeit sein!“

Generell sollte sich der Gesetzgeber nach Meinung der Advokatur wesentlich intensiver dem Ziel einer starken, gut strukturierten und mit ausreichenden Ressourcen ausgestatteten Datenschutzkommission widmen. „Wie die laufenden Jahresberichte zeigen, ist Österreich von einem datenschutzrechtlichen Vorzeigeland zu einem der europäischen Schlusslichter bei der Personalausstattung der Datenschutzkommission geworden“, beschreibt Benn-Ibler eine unerfreuliche Entwicklung. Daraus resultieren lange Verfahrensdauern und eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Österreich im internationalen Wettbewerb. Neben einer dringend notwendigen Personalaufstockung ist aber vor allem die Struktur nicht mehr zeitgemäß und alsbald zu verbessern: Dass die Mitglieder der Datenschutzkommission ihre Agenden derzeit allesamt nur als Nebenjob ausführen und Arbeitssitzungen nur unregelmäßig alle paar Wochen oder Monate stattfinden muss als Anachronismus bezeichnet werden. „Die Schaffung hauptberuflich tätiger Mitglieder in einem permanent entscheidungsbefugten Gremium zählt im 21. Jahrhundert zur absoluten Notwendigkeit“, fordert daher Benn-Ibler.

Hinsichtlich der Regelungen zur Videoüberwachung regt die Rechtsanwaltschaft an, anlogen Speichermedien wie etwa Videorekordern keine Ausnahme von der Meldepflicht zu gewähren. Andernfalls könnte der bloße Einsatz eines alten VHS-Videorekorders anstatt eines modernen Festplattenspeichermediums die Regelungen zur Videoaufzeichnung aushebeln. „Dies könnte als Aufruf zu einem technologischen Rückschritt zur Umgehung von Datenschutzbestimmungen verstanden werden“, erklärt Benn-Ibler. Zudem fordert der ÖRAK, endlich eine Statistik über Anzahl und Erledigung der Verwaltungsstrafverfahren im Datenschutzrecht sowie über die Höhe der Strafen zu erstellen und zu veröffentlichen. „Dass es in Österreich keinerlei statistische Information gibt, ob Datenschutzrecht überhaupt sanktioniert wird, dient nicht gerade als abschreckendes Beispiel für ‚schwarze Schafe’.“

Insgesamt lässt der doch umfangreiche und prinzipiell begrüßenswerte Entwurf des Bundeskanzleramtes einige wichtige Baustellen im Datenschutzrecht unangetastet. Im Sinne einer tatsächlichen Weiterentwicklung wird es vor allem notwendig sein, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen und die erforderlichen Ressourcen bereit zu stellen. Nur so kann Österreich wieder zum europäischen „Musterschüler“ im Datenschutzrecht werden.

In Österreich gibt es 5400 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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