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Rechtsanwälte präsentieren Sozialbilanz 2008

Benn-Ibler: „Umfangreiche Sozialleistungen der österreichischen Rechtsanwälte garantieren allen Bürgern den Zugang zum Recht!“

Verfahrenshilfe in Straf- und Zivilverfahren, Journaldienst für festgenommene Beschuldigte, Erste anwaltliche Auskunft – all diese Leistungen wurden im vergangenen Jahr von den österreichischen Rechtsanwälten unentgeltlich für tausende betroffene Bürger erbracht, die sich einen Anwalt aufgrund ihrer finanziellen Situation sonst nicht leisten hätten können. „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten muss der Zugang zum Recht jedem Einzelnen jederzeit offen stehen und darf keine Frage der persönlichen Vermögensverhältnisse sein“, unterstreicht Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) das Gewicht der erbrachten Leistungen, „die Rechtsanwälte positionieren sich mit ihrem Einsatz nachhaltig als Eckpfeiler unseres Rechtsstaates.“

Im Zuge der Verfahrenshilfe, die finanziell angeschlagenen Bürgern den Zugang zum Recht sichert, wurden von den österreichischen Rechtsanwälten im Jahr 2008 Leistungen im Wert von über 34,5 Millionen Euro in mehr als 23.000 Fällen erbracht. „Die Verfahrenshilfe erweist sich besonders in einer Phase allgemeiner wirtschaftlicher Unsicherheit als unverzichtbarer Türöffner zum Recht“, charakterisiert der ÖRAK-Präsident die rechtsstaatliche Bedeutung dieser anwaltlichen Serviceleistung. Darüber hinaus fanden ca. 16.000 Bürger im Rahmen der Ersten anwaltlichen Auskunft professionellen, unentgeltlichen Rat. „Ein Angebot der neun Rechtsanwaltskammern, das sich größter Beliebtheit in der rechtsuchenden Bevölkerung erfreut“, so Benn-Ibler.

Neu im Leistungsportfolio der Rechtsanwälte ist seit 1. Juli des vergangenen Jahres der so genannte Rechtsanwaltliche Journaldienst, der es festgenommenen Beschuldigten in ganz Österreich ermöglicht, jederzeit unverzüglich einen Verteidiger beiziehen zu können. Unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 376 386 wurde im zweiten Halbjahr 2008 236 Mal ein Rechtsanwalt konsultiert. „Ein Service, durch das eine der letzten Lücken im österreichischen Rechtsschutz geschlossen werden konnte“, weiß Benn-Ibler. „Im Interesse der heimischen Rechtsstandards wird es notwendig sein, die dadurch geschaffene Möglichkeit als freier Bürger jederzeit einen Verteidiger konsultieren zu können, noch mehr als bisher in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern“, beschreibt der ÖRAK-Präsident eine zentrale Aufgabe aller Beteiligten. Derzeit verzeichnet die Journaldienst-Hotline ca. 3 Kontaktaufnahmen täglich (März 2009).

„Auch in Zukunft werden die österreichischen Rechtsanwälte ihrem sozialen Auftrag mit dem Bestreben nachkommen, die rot-weiß-rote Justiz für Jedermann zugänglich zu machen sowie deren hohe Qualität dauerhaft zu sichern und kontinuierlich weiter auszubauen“, so Benn-Ibler abschließend.

 

In Österreich gibt es 5400 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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