Präsident Benn-Ibler: “Ein unzulässiger Eingriff in den freien Wettbewerb rechtsberatender Berufe!“
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, der sich in einer von Rechtsanwalt Dr. Armenak Utudjian vorbereiteten Stellungnahme (abrufbar unter www.rechtsanwaelte.at) mit dem Begutachtungsentwurf der Neufassung des Finanzprokuraturgesetzes auseinandersetzt, hegt aus verfassungs-, wettbewerbs- und beihilferechtlichen Gründen massive Bedenken. Zentrale Aufgabe der Finanzprokuratur als Bundesbehörde ist es, die Republik Österreich in allen Verfahren vor ordentlichen Gerichten zu vertreten. Der vorgelegte Entwurf verfehlt nach Ansicht der Rechtsanwälte völlig das ursprünglich begrüßenswerte Ziel einer Neuorganisation und Effizienzsteigerung.
„Vor allem die geplante Ausweitung des Tätigkeitsbereiches halte ich nicht nur für sachlich nicht gerechtfertigt, sondern für rechtlich unzulässig“, gibt sich Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, betont kritisch.
Geht es nach den Vorstellungen des Finanzministeriums, so soll der Tätigkeitsbereich dieser gänzlich dem Ministerium eingegliederten Bundeseinrichtung in Zukunft sowohl auf Länder, Gemeinden als auch alle anderen Körperschaften öffentlichen Rechts ausgedehnt werden. Die mangelhafte Regelung vorprogrammierter Interessenskonflikte entpuppt sich in diesem Zusammenhang als einer der zentralen Mängel des Entwurfs.
„Nach Ansicht der österreichischen Rechtsanwaltschaft darf es nicht Zielsetzung der Finanzprokuratur sein, direkt in den Wettbewerb auf dem freien Markt der Rechtsberatungsleistungen einzugreifen“, betont Benn-Ibler. „Resultat wäre eine tiefgreifende Wettbewerbsverzerrung, die nicht nur die rechtsberatenden Berufe gegenüber der Finanzprokuratur, sondern auch private Unternehmen gegenüber ausgegliederten Rechtsträgern, die sich der Finanzprokuratur bedienen könnten, grob benachteiligen würde“, so der ÖRAK-Präsident weiter. Darüber hinaus scheint es angesichts der fortschreitenden Ausgliederung staatlicher Rechtsträger kontraproduktiv, diese aufs Neue dem Tätigkeitsbereich der Finanzprokuratur zu unterwerfen. Benn-Ibler dazu: „Der Slogan „Mehr privat, weniger Staat“ wird in diesem Zusammenhang geradezu konterkariert.“
Neben der erwähnten Ausweitung des Tätigkeitsbereiches und einer nicht ausreichenden Kostenersatz-Regelung sorgt auch das Problem der zwangsläufig auftretenden Interessenskonflikte im Zuge der rechtlichen Vertretung von Bund, Ländern und Gemeinden für Kopfschütteln. „Gerade diese Kollisions-Problematik kann nur bei einer möglichst starken Reduzierung des Tätigkeitsbereiches der Finanzprokuratur vermieden werden“, bringt Benn-Ibler die Widersprüchlichkeit des vorgelegten Entwurfs auf den Punkt.
„Aus all diesen Gründen spricht sich der Österreichische Rechtsanwaltskammertag entschieden gegen die geplanten Änderungen aus“, so Präsident Benn-Ibler zusammenfassend.
In Österreich gibt es 5200 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk.,
Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at,
www.rechtsanwaelte.at