zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtsanwälte fordern universelle Juristenausbildung

Im Rahmen des Präsidentenrates und der Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages wurde eine Resolution zur Ausbildung von Juristen beschlossen.

 

Am 22. April 2005 fand in Wien der Präsidentenrat und die Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages statt. Im Vordergrund dieser Gespräche standen Aus- und Fortbildungsfragen der Juristen. Die österreichische Rechtsanwaltschaft fordert in diesem Zusammenhang geschlossen eine universelle Juristenausbildung, die aber auch das notwendige wirtschaftswissenschaftliche Wissen vermittelt. Dazu wurde Folgendes beschlossen:

Resolution

In der Erwägung,

- dass es zu den Grundrechten der rechtsuchenden Bevölkerung gehört, im Bedarfsfalle qualitativ hochwertigen Rechtsrat bzw Rechtsvertretung zu erhalten,
- dass aber die Qualität derartiger Leistungen nicht oder nur schwer überprüfbar ist,

ist es unabdingbar notwendig, dass Rechtsdienstleistungen nur von umfassend ausgebildeten Rechtsanwälten erbracht werden, die sich ständiger Fortbildung unterziehen.

- Diese Ausbildung hat in einer umfassenden wissenschaftlichen sowohl juristischen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung (Berufsvorbildung) an einer Universität zu bestehen, wobei nur die Graduierung zum Mag. iuris eine ausreichende wissenschaftliche und fachliche Grundlage sicherstellt, und daher Berufsvoraussetzung zu sein hat.
- Daran hat sich eine ausreichende praktische Berufsausbildung unter praktischer Verwendung im Rechtsanwaltsberuf anzuschließen. Diese praktische Verwendung ist von einer theoretischen Fachausbildung mit Praxisbezug zu begleiten und durch eine Rechtsanwaltsprüfung abzuschließen.
- Der so mit umfassenden Kenntnissen in allen wesentlichen Rechtsgebieten für den Rechtsanwaltsberuf ausgestattete Rechtsanwalt unterliegt der Rechtsanwaltsordnung immanenten Berufspflicht sich auf der Höhe der Rechtsentwicklung in den von ihm geübten Rechtsgebieten zu halten.

Um dies sicherzustellen, darf der Beruf des Rechtsanwaltes nur aufgrund eines juristischen Vollstudiums ausgeübt werden, das

- eine umfassende juristische und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung an einer Universität bietet, mindestens 8 Semester dauert und durch den Mag. iuris abschließt.

Verkürzte Studien, oder Studien mit anderen wissenschaftlichen Schwerpunkten, die die umfassende Grundausbildung in den juristischen Fächern nicht mehr voll vermitteln (Bakkalaureus, Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Studien, die keine universelle Juristenausbildung bieten) sind keine geeignete Grundlage zum Zugang für den Beruf eines Rechtsanwaltes.

Wien, am 22. April 2005

DER ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMERTAG

Dr. Gerhard Benn-Ibler
Präsident

 

In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

 

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

Rechtsanwalt
finden