Wien am 13.02.2002: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 06.12.2001 einen Gesetzesprüfungsbeschluss betreffend der Bestimmung über die Erhöhung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer gefasst. Damit folgt der VfGH den Argumenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der schon im September 2000 eine Resolution zu dem Thema verabschiedet hat.“ Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des ÖRAK, formulierte damals: „Diese Maßnahme des Finanzministers bedeutet einen unzulässigen Vorgriff auf durchaus ungewisse, wenn nicht gar unerzielbare Einkommen. Eine Steuer wissentlich von einem niemals eintretenden Gewinn einzuheben ist verfassungswidrig.“
Eine Musterbeschwerde zur Anfechtung der Bestimmung wurde seitens des ÖRAK ausgearbeitet und Anfang 2001 Rechtsanwälten und Unternehmern zur Verfügung gestellt. Der gewünschte Erfolg ist eingetreten! Die Chancen auf Aufhebung der bekämpften Gesetzesstelle als verfassungswidrig sind gut.
Aus gegebenem Anlass wiederholt nun der ÖRAK seine Forderung, ihm die Kompetenz zur Anregung von Gesetzesprüfungsverfahren einzuräumen. Eine essentielle Forderung, laut Hoffmann, denn verfassungsrechtliche Bedenken, die seitens der Rechtsanwaltschaft im Rahmen der Gesetzesbegutachtung aus guten Gründen erhoben werden, bleiben in der Regel unbeachtet - zum Schaden der Rechtstaatlichkeit und der Rechtssicherheit.
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