ÖRAK: „Das Recht auf einen fairen Prozess und auf eine damit einhergehende effektive Verteidigung muss als Qualitätskriterium des Rechtsstaates außer Streit stehen.“
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag weist darauf hin, dass das unverzichtbare, jedermann zustehende Recht auf angemessene Verteidigung als Fixbestandteil eines fairen Prozesses zu respektieren ist. Ein Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates ist der im Interesse des freien Bürgers liegende Anspruch auf Verteidigung in einem Strafverfahren. Dieses Grundrecht darf nicht durch Einzelfälle, so erschütternd sie auch sein mögen, beeinträchtigt werden. Dass ein Rechtsanwalt einzig aufgrund der Ausübung seines Berufes zur Zielscheibe öffentlicher Angriffe wird oder gar Morddrohungen erhält, ist äußerst bedenklich und entschieden abzulehnen.
Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Handeln seines Klienten, auch entspricht es nicht dem Berufsverständnis des Rechtsanwaltes sich mit einem von ihm vertretenen Beschuldigten zu identifizieren. Vielmehr verlangt seine Berufspflicht die bestmögliche Vertretung seines Klienten vor Gericht und garantiert somit die Abwicklung eines fairen Verfahrens – ein Grundrecht, das im Interesse der Freiheit jedes Bürgers liegt.
Rahmenbedingungen, wie die Höhe des im Gesetz vorgesehenen Strafrahmens oder die Festsetzung von Tilgungsfristen sind ausschließlich Sache des Gesetzgebers. Die Unzufriedenheit mit geltenden Bestimmungen darf daher nicht auf dem Rücken einzelner Rechtsanwälte ausgetragen werden. Die zur Kliententreue verpflichteten österreichischen Rechtsanwälte leisten durch ihre Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung des freien, demokratischen Rechtsstaates.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Tel.: 01/535 12 75-0,
rechtsanwaelte@oerak.at,
www.rechtsanwaelte.at
In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.