"Mit der gestern beschlossenen Justizreform wurden überaltete Gesetze an Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst und längst fällige Forderungen zur Verbesserung der Rechtspflege umgesetzt", so der österreichische Rechtsanwaltspräsident Dr. Gerhard Benn-Ibler. Dennoch dürfe man jetzt nicht die Hände in den Schoß legen.
"Die gestern beschlossene Justizreform ist zu begrüßen", so der Rechtsanwalts-Präsident, "sie enthält zahlreiche Neuerungen, die darauf abzielen, dem Bürger schneller zu seinem Recht zu verhelfen und zugleich die Gerichte zu entlasten." Vor allem beim Außerstreitgesetz seien Fortschritte gemacht worden, das Außerstreitgesetz sei nun ein leicht handhabbares Gesetz. "Durch die neue Regelung des Kostenersatzes im Wohnrecht wird endlich sichergestellt, dass derjenige die Kosten ersetzt bekommt, der gewinnt; und das ist einer der Grundsätze unserer Rechtsordnung", so Dr. Benn-Ibler.
Kritisch äußert er sich zur künftigen Scheidungsregelung. Die in Deutschland seit Jahren praktizierte Anwaltspflicht bei Scheidungen, die vor allem nicht berufstätige und weniger gut verdienende Frauen schützt, wäre auch in Österreich der optimale Weg gewesen. "Der jetzige Kompromiss, der vorsieht, Richter verstärkt zur Aufklärungspflicht heranzuziehen, trägt zu keiner Entlastung der Gerichte und damit zu schnelleren Verfahren bei und überspannt das Aufgabenprofil der richterlichen Tätigkeit."
"Das Justizministerium hat mit seinem Willen zur Reform gezeigt, dass es auch möglich ist, kontroversielle Themen aufzugreifen und neu zu strukturieren. Ich bin überzeugt davon, dass von dieser Reform der Staat und seine Bürger profitieren werden", so der Rechtsanwaltspräsident. Dennoch werde es weiterhin notwendig sein, innovative Schritte zu setzen, die zur Entlastung der Gerichte und zugleich zur verbesserten Rechtsdienstleistung für den Bürger führen, wie etwa die Weiterentwicklung des elektronisches Rechtsverkehrs und die Realisierung des E-Government.
In Österreich gibt es 4500 Rechtsanwälte, rund zwölf Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
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