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„Rechts-Check“ für sicheren Hausbau und Wohnungskauf

„Trautes Heim – Glück allein“, dies sei jedem (künftigen) Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung vergönnt. Damit die Freude über das neue Heim nicht durch unerwartete Probleme und zusätzliche Kosten getrübt wird, haben die österreichischen Rechtsanwälte den „Haus- und Wohnungs-Check“ initiiert.

Im Durchschnitt interessiert sich jeder Österreicher ein bis zwei Mal im Leben für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Allerdings sollte eine solche Investition sorgfältig geplant sein, da gesetzliche Bestimmungen unvorhergesehene Stolper-steine beinhalten können. Erforderliche Genehmigungen und mühsame Vertragsver-handlungen mit dem Vorbesitzer machen das Vorhaben oft komplizierter und teurer als geplant. „Häufiger als man denkt, fallen zusätzliche Kosten durch nachteilige Ver-tragsbedingungen oder mangelnde Finanzierungsplanung an“; weiß Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

„Haus- und Wohnungs-Check“
Wer vor einem Hausbau bzw. einer Kaufentscheidung steht, hat die Möglichkeit sich von einem Rechtsanwalt präventiv beraten zu lassen. Im individuellen Gespräch werden Fragen rund um Grundbuchstand, Flächenwidmung und Bebauungsbestim-mungen, die Beschaffenheit des Kaufobjekts sowie gegebenenfalls den Denkmal-schutz erörtert. Weitere Themen betreffen die Finanzierungsplanung, den Kaufver-trag selbst und die Bestellung eines Treuhänders für den Kaufpreis.

Präventive (vorsorgende) Rechtsberatung
„Präventive Rechtsberatung nimmt einen immer größeren Stellenwert ein. Deshalb bieten die österreichischen Rechtsanwälte Beratungspakete zu wichtigen Themen, wie Ehe- und Partnerschaft, Erbrecht und nun Bauen und Wohnen, an“, so Dr. Ger-hard Benn-Ibler. Die Liste jener Rechtsanwälte, die diese innovative Form der Rechtsbratung anbieten, ist unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar. Die Kosten für einen „Rechts-Check“ liegen bundesweit bei 120 Euro (inkl. USt).

In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0 

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