Die Erfahrung zeigt, dass es gar nicht so einfach ist, seinen letzten Willen durchzusetzen. Wenn das Ende aus „heiterem Himmel“ kommt und kein Testament vorhanden ist, gesellt sich zur Trauer der Hinterbliebenen oft auch noch Rechtsunsicherheit oder sogar Streit. Seit rund einem Jahr bieten Österreichs Rechtsanwälte ein individuelles Beratungsgespräch zu diesem Thema an, das von vielen Bürgerinnen und Bürgern gerne angenommen wird.
Rechtsberatung zum Thema Erben
Im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ bieten Österreichs Rechtsanwälte rechtsuchenden Bürgern ein individuelles Beratungsgespräch an. Im „Erbrechts-Check“ klären sie über die Konsequenzen beim Erben und Vererben auf, wobei die individuelle Situation des Betroffenen besonders berücksichtigt wird. Erörtert werden Fragen wie: Wer erbt, wenn kein Testament gemacht wird? Welche Verwandten sind pflichtteilsberechtigte Erben und unter welchen Voraussetzungen kann eine Enterbung erfolgen? Öfter als man glaubt, tauchen Fragen auf, die Zuwendungen zu Lebzeiten betreffen – zu klären gilt dann, ob diese auf den Erbteil angerechnet werden sollen. Sofern Dritte Zuwendungen erhalten haben, klärt der Rechtsanwalt im Gespräch darüber auf, welche Ansprüche sich daraus für die pflichtteilsberechtigten Erben ergeben. Weiters werden Fragen zum Erbschaftssteuerrecht beantwortet und Formvorschriften für die Erstellung von Testamenten prägnant und verständlich erläutert.
Testamentsregister
Darüber hinaus gewährleistet ein Eintrag im elektronischen Testamentsregister der Rechtsanwälte zusätzliche Sicherheit. Dort kann im Todesfall abgefragt werden, ob der Verstorbene eine letztwillige Verfügung errichtet hat und wo sie hinterlegt ist.
ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: „Der „Erbrechts-Check“ ist Teil einer Beratungsreihe, die der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ins Leben gerufen hat, um individuell über Rechtsthemen aufzuklären, die weit reichende Konsequenzen auf das Leben des Bürgers und darüber hinaus haben können.“ Weitere Beratungseinheiten betreffen Ehe und Partnerschaft, Hausbau und Wohnungskauf und die Patientenverfügung. Die Kosten pro Beratungsgespräch betragen 120 Euro (inkl. USt)
Die Kontaktadressen jener Rechtsanwälte, die diese Form der vorsorgenden Rechtsberatung anbieten, sind unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar. Telefonische Auskunft erteilt der Österreichischen Rechtsanwaltskammertag unter 01 / 535 12 75-0.
In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0