Benn-Ibler: "Ich werde nicht zulassen, dass das in den österreichischen Rechtsanwaltskanzleien herrschende hervorragende kollegiale Arbeitsverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mitarbeitern durch unsachliche Aussendungen beeinträchtigt wird."
Nach dem Motto: Besser den anderen die Schuld zuschieben, werden diesmal die Rechtsanwälte und Freiberufler von der Gewerkschaft in einen Konflikt gezwungen, der nicht existiert.
In manchen Bundesländern mit kollektivvertraglichen Vereinbarungen für die Angestellten in Rechtsanwaltskanzleien hat es die Gewerkschaft seit über einem Jahrzehnt nicht interessiert, diese Verträge anzupassen. Dass dies unterlassen werden konnte und die Entlohnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzleien bereits jetzt praktisch flächendeckend über dem angepeilten Mindestlohn von €1.000,-- liegt, ist daher ausschließlich dem Umstand zu verdanken, dass die Anwälte die Leistungen ihrer Angestellten um einiges besser ein- und wertschätzen als der ÖGB das tut.
Nach einer Sitzung von ÖGB und WKÖ zum Thema Mindestlohn wurde vorschnell eine Einigung verkündet, in die die Freiberufler nicht einbezogen waren. In einem sehr konstruktiv verlaufenen Gespräch, das am 26. Juli 2007 stattgefunden hat und an dem neben den Vertretern mehrerer Freiberuflerkammern auch der ÖGB und die WKÖ teilgenommen haben, wurde beschlossen, dass ein Ergebnis bis Oktober präsentiert werden wird.
"Wenn nun die Rechtsanwälte als Verhinderer und Blockierer dargestellt werden, entspricht das nicht den Tatsachen.", so Benn-Ibler zur Aussendung der GPA-DJP des ÖGB.
Wenn wir mit dem Zitat "pacta sunt servanda" auf ein vermeintliches Nichteinhalten von Vereinbarungen hingewiesen werden sollen ist im Lichte der tatsächlichen Gegebenheiten die darin liegende Aussage nicht nur mit mangelhaften Lateinkenntnissen zu erklären, zeigt sich der ÖRAK-Präsident tief betroffen von der Vorgangsweise des ÖGB.
Benn-Ibler zeigt sich abschließend aber versöhnlich und fordert den ÖGB auf, die sehr konstruktiv begonnenen Gespräche fortzusetzen. "Dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen und daher eine faire und leistungsgerechte Entlohnung selbstverständlich ist, zeigt der Umstand, dass Kollektivverträge auch bisher entbehrlich waren, da in der Praxis die ausbezahlten Gehälter bei weitem über den Sätzen der Kollektivverträge gelegen sind. Wir setzten auf Leistung und Vertrauen, das der Rechtsanwalt seinen Mitarbeitern entgegenbringt und das ihm auch von den Mitarbeitern entgegengebracht wird", so Benn-Ibler.
In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
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