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Nach tragischer Minenexplosion in Salzburg: Rechtsanwälte fordern effektive finanzielle Absicherung von Sicherheitsbeamten

Lücken in der finanziellen Hilfeleistung an verletzte Sicherheitsbeamte kritisiert der österreichische Anwaltspräsident Dr. Gerhard Benn-Ibler:
"Menschen, die sich für unser aller Sicherheit tagtäglich in
Gefahrensituationen begeben, müssen für den Notfall optimal abgesichert sein. Das ist derzeit nicht der Fall."

Zwar wird vom Bund nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz Verdienstentgang und Heilungskostenersatz im Fall einer Verletzung bei einem Dienstunfall bevorschusst, Schmerzengeld wird allerdings nur in einem bestimmten Fall gezahlt. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass eine gerichtliche Entscheidung über dieses Schmerzengeld im Rahmen eines Straf- oder Zivilverfahren erfolgen kann. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Täter unbekannt ist. Ein Fall, der immer wieder eintritt.

Diese Problematik stellt sich auch in dem tragischen Fall in Salzburg, bei dem durch eine Minenexplosion zwei Beamte des Innenministeriums zu Tode kamen und ein Beamter schwer verletzt wurde. "Nachdem es hier wohl keinen Schuldigen geben wird, der vor Gericht gestellt werden kann, hat der Verletzte keinen Anspruch darauf, vom Staat Schmerzengeld (bevorschusst) zu erhalten. Schmerzengeld ja oder nein wird somit davon abhängig gemacht, ob ein Schuldiger gefunden wird oder nicht. Und damit trägt das Risiko der Beamte und nicht der Staat bzw. die Gesellschaft, für den er sich jeden Tag in extreme Gefahren begeben muss", meint RA Dr. Elisabeth Rech, Referentin des ÖRAK für Strafrecht.

Gerhard Benn-Ibler: "Die österreichischen Rechtsanwälte fordern daher, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen und Sicherheitsbeamten auch dann Schmerzen-geld zu bezahlen, sollte ein Täter nicht bekannt sein. Das Risiko der besonderen Gefahr hat der Bund zu übernehmen, da diese wohl durch die Gefahrenzulage allein nicht abgegolten sein kann."

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Mag. Evelyn Thum, Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 01 / 535 12 75-15

RA Dr. Elisabeth Rech, Tel: 01 / 513 10 82

comm:unications, Agentur für Text, PR & Events,
Tel. 01/ 315 14 11-0

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