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LEGAL AUDIT: Rechtliche Unternehmensprüfung unerlässlich

Wien, am 25.04.2002: Der Enron-Skandal – eine der größten wirtschaftlichen „Pleiten“ in den USA – führte auch in Europa zu einem erneuten Aufflammen der Diskussion über die Tätigkeit und Haftung von Wirtschaftsprüfern. Auch in Österreich wurde bereits eine Änderung der bestehenden Praxis bezüglich der Jahresabschlussprüfung diskutiert. Nicht vergessen werden darf jedoch, dass neben dem Rechnungswesen die gesamten rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen die Fortbestandsfähigkeit eines Unternehmens bestimmen.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) regt daher bei der Jahresabschlussprüfung von Unternehmen weitergehende Maßnahmen an:

Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des ÖRAK: “Wir regen an, dass neben der Prüfung des Rechnungswesens des Unternehmens und seiner wirtschaftlichen Situation auch die rechtliche Grundlage, auf welcher das Unternehmen aufgebaut ist (Gesellschaftsverträge, Dienstverträge, Lizenzverträge, Mietverträge, etc.) sowie die rechtliche und vertragliche Absicherung der Kundenbeziehungen (Liefererträge, Abnahmeverträge, etc.) von einem Rechtsanwalt als dem berufenen Fachmann im Sinne eines Legal Audit überprüft werden sollte.“

Die Prüfung der rechtlichen Situation ist bei Unternehmenskäufen (Due Diligence) heute schon tägliche Praxis in Rechtsanwaltskanzleien. Hier wird für einen privaten Auftraggeber ein Unternehmen rechtlich durchleuchtet.

„Diese selbstverständliche Praxis sollte auch in den Dienst der Öffentlichkeit und insbesondere der Aktionäre und Gesellschafter gestellt werden. Sie sichert neben der Abschlussprüfung in regelmäßigen Abständen das Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen unter welchen ein Unternehmen arbeitet.“ so Hoffmann.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75
Fax: DW 13

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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