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Gruppenklage birgt keine Gefahr der „Geschäftemacherei“ für Rechtsanwälte

Artikel in der Tageszeitung „Die Presse“ bedürfen dringend der Richtigstellung. Sowohl im Artikel „Streit um Sammelklagen“ der heutigen Ausgabe der Presse, als auch im Artikel vom 3. August 2007 mit dem Titel „Geschäftemacherei der Anwälte. Sammelklagen sind ein lukratives Geschäftsfeld auf Kosten der Unternehmen“ wird gesagt „Juristen warnen vor Geschäftemacherei durch Rechtsanwälte auf Kosten der Wirtschaft.“ Dies trifft jedenfalls auf die Gruppenklage, wie sie derzeit in Österreich geplant ist nicht zu.

„Die Gruppenklage wird, entgegen der Behauptungen in diesen Artikeln, dazu führen, dass Rechtsanwälte an derartigen Auseinandersetzungen weniger als bisher verdienen. Die Verbindung der Prozesse bewirkt nämlich, dass die Anwaltskosten insgesamt niedriger sein werden als bei der Führung von Einzelprozessen“, so Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. „Österreichischen Rechtsanwälten, die im Übrigen mit der Gruppenklage nur unter bestimmten Voraussetzungen einverstanden sind und das im Entwurf ebenfalls vorgesehene Musterverfahren dezidiert ablehnen, hier Geschäftemacherei vorzuwerfen, ist schlicht und einfach unrichtig.“

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis: ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15

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