zur Navigation, zu nützlichen Links

Gesetz zur Patientenverfügung tritt am 1.6.2006 in Kraft! Rechtsanwälte bieten individuelles Rechtsberatungspaket an

Die Möglichkeit durch eine Patientenverfügung eine Behandlungsentscheidung für den Fall einer später eintretenden Entscheidungsunfähigkeit zu treffen, war in der Rechtssprechung schon immer anerkannt. Die Verbindlichkeit einer solchen Verfügung war jedoch zweifelhaft. Mit 1. Juni tritt das neue Patientenverfügungsgesetz, welches diese Unklarheiten beseitigt und festlegt unter welchen Voraussetzungen die Patientenverfügung verbindlich ist, in Kraft.

Bisher haben sich in Österreich mehr als 100.000 Personen für eine Patientenverfügung zur Absicherung ihrer Behandlungswünsche entschieden. Diese dienten regelmäßig nur als Orientierungshilfe für die ärztliche Entscheidung. Das neue Gesetz sieht vor, dass eine Patientenverfügung für den behandelnden Arzt verbindlich ist, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, nämlich nach Aufklärung durch einen Arzt, von einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenanwaltschaft errichtet worden ist. Das Gesetz gibt dem Patienten höchstmögliche Autonomie, der in seiner Verfügung eine medizinische Behandlung ablehnen kann.

Um Interessierten mehr Einsicht in die komplexen Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung zu bieten, haben Österreichs Rechtsanwälte ein vorsorgliches Beratungspaket, den „Patientenverfügungs-Check“ entwickelt. Im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches und anhand einer Musterpatientenverfügung erläutert der Rechtsanwalt, welche Punkte beim Aufsetzen einer Patientenverfügung unbedingt zu beachten sind. Er hilft bei der Entscheidung, ob eine derartige Verfügung für den Ratsuchenden überhaupt in Frage kommt und erklärt die Voraussetzungen für eine verbindliche Patientenverfügung und weist auf die beschränkte zeitliche Geltung und ihre jederzeitige Widerrufbar- und Abänderbarkeit hin.

Rechtsanwaltskammertags-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: „Gerade Menschen, die es gewohnt sind, ihr Leben selbst zu bestimmen, müssen auch für den Fall, dass sie nicht mehr urteils-, einsichts- oder äußerungsfähig sind, darauf vertrauen können, dass ihrem Willen entsprochen wird. Das kann mit der verbindlichen Patientenverfügung erreicht werden. Der vorangehende Check durch die Rechtsanwälte hilft dabei“.

Die Kosten für den Patientenverfügungs-Check liegen bei € 120.- (inkl. USt). Die Liste jener Rechtsanwälte, die diese innovative Form der Rechtsberatung anbieten, ist unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar. Die für die Patientenverfügung notwendige ärztliche Beratung ist gesondert beim jeweiligen Arzt zu bezahlen.

In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0 

Rechtsanwalt
finden