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Fagan ist in Österreich nicht vertretungsbefugt

Wien, am 16. Mai 2002: Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, nimmt zur Aussage des Präsidenten des LG Salzburg, Walter Grafinger, Stellung:

„Zu der vom Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg geäußerten Ansicht, dass der amerikanische Rechtsanwalt Ed Fagan berechtigt wäre, Privatbeteiligte im „Kaprunprozess“ zu vertreten, vertrete ich die Auffassung, dass Ed Fagan zur berufsmäßigen Parteienvertretung vor Gericht nicht befugt ist. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass Ed Fagan beruflich, gegen Entgelt, also gewerbsmäßig tätig wird.

Solches ist aber gemäss § 57 RAO und Artikel IX EGVG als Winkelschreiberei verboten.“

Grafinger wird in den Salzburger Nachrichten (14.05.02) zitiert, dass er der Meinung sei, Fagan könne als Privatbeteiligtenvertreter auftreten und sei somit an der Teilnahme am Prozess berechtigt.

Zur Vertretung von Schadensersatzansprüchen sind österreichische Anwälte bestens geeignet, da diese aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und fachlichen Qualifikation Schadensersatzansprüche in realistischer Höhe stellen und auch vor Gericht durchsetzen können.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75
Fax: DW 13

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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