Wien, am 19.02.2002: „Ein Erfolg für die Bewahrung der Verschwiegenheitspflicht und die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte in Österreich“, freut sich Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des ÖRAK, über das Urteil des EuGH. „Das Verbot von multidisziplinären Partnerschaften liegt vor allem im Interesse des einzelnen Mandanten / Konsumenten. Verschwiegenheit und Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes ist Grundlage des Vertrauensverhältnisses.“
Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder / Wirtschaftsprüfer gehen auch in Österreich getrennte Wege, zurecht, wie das Urteil des EuGH bestätigt. Forderungen nach einer multidisziplinären Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen rechtsberatenden Berufen wurden auch hierzulande laut. Vorwürfe der Wettbewerbsbeschränkung durch das bestehende Verbot sind somit entkräftet.
Denn laut EuGH-Entscheidung wirkt das Verbot der multidisziplinären Partnerschaften zwar wettbewerbsbeschränkend, bestehe aber zu Recht, da es für die ordnungsgemäße Ausübung des Rechtsanwaltsberufes erforderlich sei.
Viel diskutierte „interne Sicherheitsmaßnahmen“, wie Überwachung, vertragliche Verpflichtung oder sogenannte Chinese Walls, könnten das Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte nicht in dem Maße absichern, wie dies für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes erforderlich ist.
„Das Verbot der multidisziplinären Partnerschaften ist ein wertvoller Schutz des Klienteninteresses. Es steht einer Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern und Notaren, wie sie im Interesse der Klienten geübt wird, nicht entgegen,“ so Hoffmann.
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