Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Viele Familien freuen sich schon auf das Vergnügen auf der Piste. Doch leider wird diese Freude oft durch einen Unfall getrübt.
Auf Österreichs Pisten verunglücken von den rund 10 Mio. Schi- und Snowboardfahrern jedes Jahr rund 100.000 Personen. Grund für viele dieser Unfälle ist oft das Verhalten der anderen Pistenbenützer, die sich nicht an die FIS-Regeln halten oder ein mangelhafter Zustand der Piste.
Worauf nach einem Schiunfall geachtet werden soll:
Wenn ein anderer Schifahrer beteiligt war, notieren Sie den Namen und die Anschrift und kontrollieren Sie dies anhand eines Ausweisdokumentes.
Suchen Sie sofort Zeugen, die den Unfallhergang gesehen haben, und notieren Sie auch deren Namen und Anschrift.
Wenn der beteiligte Schifahrer flüchtet, geben Sie eine Personenbeschreibung telefonisch an die Gendarmerie durch.
Fertigen Sie eine Skizze des Unfallortes an, in der Sie auch die Abstände einzeichnen. Diese können Sie eventuell mit Schilängen messen. Wenn möglich, dann machen Sie Fotos vom Unfallort.
Wenn der Unfall durch den mangelhaften Zustand der Piste geschah, fertigen Sie ebenfalls Skizze und Fotos von der Unfallstelle an.
Bei Verletzungen sollte unbedingt die Polizei verständigt werden.
Wenn ein anderer Schifahrer oder die für den Pistenbetrieb zuständige Liftgesellschaft schuld an dem Unfall sind, dann haben Sie in der Regel einen Schadenersatzanspruch. Ihr Rechtsanwalt ist Ihnen behilflich, diesen Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen durchzusetzen. Er überprüft, ob Ansprüche auf Schadenersatz wie Heilungskosten, Verdienstentgang, Schmerzengeld etc. gegeben sind und unterstützt Sie bei deren Durchsetzung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.rechtsanwaelte.at.
In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragenhinweis: ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535
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