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Ehrenzeichen der Rechtsanwaltschaft an SC i.R. Dr. Hermann Germ

Utl.: ÖRAK-Präsident Benn-Ibler und Spitzenvertreter der Justiz würdigen Germs Verdienste während seiner 40-jährigen Berufslaufbahn

Im festlichen Ambiente des Wiener Palais Pallavicini wurde Donnerstag-Abend zum zehnten Mal das Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwaltschaft verliehen. Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), hatte dabei die Ehre, Sektionschef i.R. Dr. Hermann Germ für dessen Verdienste im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit im Bundesministerium für Justiz auszuzeichnen. Gemeinsam mit Spitzenvertretern der heimischen Justiz würdigte der ÖRAK-Präsident Germs Einsatz für eine Modernisierung der österreichischen Justiz, sowie im Speziellen seine Umsicht und Fairness bei Analysen, Verhandlungen und durchwegs sachlichen Auseinandersetzungen mit der Rechtsanwaltschaft, in denen stets die Symmetrie gewahrt blieb. Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner gratulierte dem nunmehrigen Aufsichtsratsvorsitzenden der von ihm selbst geprägten Justizbetreuungsagentur ebenso herzlich, wie seine Nachfolgerin im Bundesministerium für Justiz SC Dr. Constanze Kren, die sehr persönliche Worte der Anerkennung fand und vor allem Germs Pioniergeist und Vorbildwirkung als stets fairer „Player“ am Feld des Rechtsstaates hervorhob.

Unter den Gratulanten fanden sich neben den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern unter anderem OGH-Präsidentin Prof. Dr. Irmgard Griss sowie die beiden Vizepräsidenten Dr. Ronald Rohrer und Dr. Josef Gerstenegger, VfGH-Vizepräsidentin Dr. Brigitte Bierlein, Bundesministerin a.D. MEP Dr. Maria Berger, die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Linz, Graz und Innsbruck, Dr. Anton Sumerauer, Dr. Alois Jung, Dr. Heinz Wietrzyk und Dr. Walter Pilgermair, sowie Dekan Prof. DDr. Heinz Mayer.

Träger des Ehrenzeichens der österreichischen Rechtsanwaltschaft sind: SC i.R. Dr. Helmuth Tades, OGH- und OBDK-Präs. i.R. Hon.-Prof. Dr. Herbert Steininger (†), SC i.R. Dr. Otto Oberhammer, OGH-Präs. i.R. Dr. Erwin Felzmann, BM a.D. Dr. Harald Ofner, BM a.D. Dr. Dieter Böhmdorfer, SC i.R. Hon-Prof. DDr. Robert Dittrich, OGH- und OBDK-Präs. i.R. Dr. Johann Rzeszut, SC i.R. Dr. Gerhard Hopf, SC i.R. Dr. Hermann Germ

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15, hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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