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Ehrenzeichen der Rechtsanwaltschaft an OGH Präsident Dr. Johann Rzeszut

ÖRAK-Präsident Benn-Ibler verleiht Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwaltschaft an Dr. Johann Rzeszut.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler, hatte die Ehre gestern Abend im Rahmen eines festlichen Abendessens, bei dem unter anderem auch Frau Bundesminister für Justiz, Mag. Karin Gastinger und die Herren Präsidenten des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes, Univ. Prof. Karl Korinek und Univ. Prof. Clemens Jabloner anwesend waren, im Palais Pallavicini, dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Dr. Johann Rzeszut, das Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwaltschaft in Würdigung seiner Verdienste um die österreichische Anwaltschaft zu verleihen.

Dr. Johann Rzeszut, 1941 in Wien geboren, ist seit dem Jahr 2003 Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH) und wird mit Ablauf dieses Jahres in den Ruhestand treten. Benn-Ibler hob vor allem sein besonderes Verständnis für die österreichische Rechtsanwaltschaft hervor, so ist Rzeszut auch Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK).

Das Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwälte wurde bisher an Sektionschef i.R. Dr. Helmuth Tades, den leider bereits verstorbenen OGH Präsident Dr. Herbert Steiniger, Sektionschef i.R. Dr. Otto Oberhammer, Präsident OGH i.R. Dr. Erwin Felzmann, Bundesminister für Justiz i.R. Dr. Harald Ofner, Bundesminister für Justiz i.R. Dr. Dieter Böhmdorfer und Sektionschef i.R. Hon.Prof.DDr. Robert Dittrich verliehen.

Rückfragehinweis: ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz,Tel. 01 / 535 12
75- 15

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