Fast jede zweite Ehe wird bekanntlich geschieden. Daran denken die jährlich 37.000 heiratswilligen Paare im Wonnemonat Mai ganz sicher nicht. Österreichs Rechtsanwälte klären über rechtliche Konsequenzen bei Eheschließung und Scheidung auf.
„Die Probleme, die eine Trennung einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft mit sich bringen kann, sind für viele Menschen beeinträchtigend und im schlimmsten Fall sogar existenzgefährdend“, meint Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Nachdem in Österreich 44 Prozent aller Ehen geschieden werden, und das nach einer durchschnittlichen Dauer von 9,8 Jahren, sei es sowohl für künftige als auch bestehende Ehepaare sinnvoll, sich vorsorgend Klarheit über die Konsequenzen im Fall einer Trennung zu verschaffen.
Aus diesem Grund haben Österreichs Rechtsanwälte ein „Ehe/Partner-Beratungspaket“ geschnürt, das Partner einer bestehenden oder künftigen Ehe- oder Lebensgemeinschaft genau informieren soll, welche Konsequenzen eine Ehe- oder Lebenspartnerschaft bzw. eine Trennung mit sich bringen kann. Im gemeinsamen, individuell gestaltbaren Gespräch mit dem Rechtsanwalt werden vermögens- und sozialrechtliche Aspekte beleuchtet. Besondere Vorsicht ist beispielsweise bei der Bereitstellung von Beträgen zur Schaffung einer Ehewohnung geboten: Haben die Eltern der Braut das Geld nur der Tochter oder auch dem Bräutigam zugedacht? Welches Vermögen wird in die Partnerschaft eingebracht? Ist ein Ehevertrag sinnvoll? Was passiert mit Darlehen, wie ist die Fälligstellung bei Scheidung zu handhaben? Weitere Punkte betreffen die Auflösung gemeinsamen Eigentums,.die pensionsrechtliche Absicherung oder auch die Unterhaltsregelungen bei Auflösung der Ehe- oder Lebenspartnerschaft. Auch der Tod eines Partners kann Folgen haben, an die man im Vorfeld nicht denkt. Wird zum Beispiel kein Testament gemacht, stehen – sofern keine Kinder vorhanden sind – auch den Geschwistern oder Eltern Erbteile zu. Benn-Ibler: „Das sind allesamt Themen, die man nicht erst dann aufgreifen sollte, wenn es möglicherweise schon zu spät ist. Im Gegenteil: Sich im Vorfeld zu schützen und abzusichern, ist Grundlage jeder verantwortungsvollen Lebensplanung.“
Die Kosten für das anwaltliche „Ehe/Partner-Beratungspaket“ variieren je nach Art und Umfang der Beratungsleistung. Wer sich beraten lassen möchte, sollte im Vorfeld mit dem Anwalt seiner Wahl das Honorar klären. Die Kontaktadressen aller 4.500 österreichischen Anwälte sind unter www.rechtsanwaelte.at im Anwaltsverzeichnis abrufbar.
Laut Statistik Austria lag die vorläufige Zahl der Eheschließungen im Jahr 2003 bei 36.973 (2002: 36.306), wobei die meisten Eheschließungen mit 5.456 auf den Monat Mai fielen, das sind ca. 14,8 Prozent. Fünf Bundesländer verzeichneten 2003 mehr Trauungen als 2002, an erster Stelle lag Wien mit einem Plus von 6,1 Prozent und insgesamt 9.811 Eheschließungen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2002 19.597 Ehen geschieden, d.h. von 100 geschlossenen Ehen endeten 44 mit einer Scheidung. Die durchschnittliche Ehedauer betrug 9,8 Jahre, somit dauerte fast die Hälfte aller geschiedenen Ehen bereits zehn Jahre oder länger. Die Gesamtscheidungsrate war in Wien mit 54,6 am höchsten, gefolgt von NÖ (47,8) und Vorarlberg (45,1). Die niedrigsten Gesamtscheidungsraten verzeichneten Kärnten und Tirol mit je 36,7 von je 100 Ehen.