200 hochrangige Vertreter aus Justiz, Verwaltung und Politik unter anderem Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer, Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und der Präsident des OGH Dr. Johann Rzeszut, tagen heute auf Einladung der österreichischen Rechtsanwälte im Museum Lentos in Linz.
"Überbordende Rechtsvorschriften und immer komplexer werdende Rechtssysteme bergen die Gefahr, dass der Bürger die Orientierung verliert", warnte Rechtsanwaltskammertagspräsident Dr. Gerhard Benn-Ibler im Rahmen des Pressefrühstücks, das unmittelbar vor Beginn des Delegiertentages stattfand. Umso wichtiger sei es, über Grundsätzliches wie die Qualitätssicherung in der Rechtspflege nachzudenken.
Dr. Waltraute Steger, Vizepräsidentin der österreichischen Anwaltschaft, beleuchtete die Qualitätssicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation. Steger: "Der elektronische Rechtsverkehr als die Kommunikationsschiene zwischen Rechtsanwälten und Gerichten hat sich im Rechtsleben durchgesetzt und so sind auch die Anwälte bereit, an vorderster Front für die Einführung und Durchsetzung des e-Government in Österreich mitzuarbeiten. Die Ausweitung des elektronischen Verkehrs auf alle Behörden und nicht nur auf die Gerichte und die Möglichkeit des elektronischen Austausches von Urkunden wird die anwaltliche Arbeit jedenfalls erleichtern und für den Klienten eine raschere Erledigung seiner Anliegen ermöglichen."
Längst liege ein Entwurf zur Änderung der RAO vor, mit dem eine Anwaltssignatur geregelt ist, mit der der Anwalt, im Namen seiner Mandantschaft, sich eindeutig als Vertreter identifizieren und authentische Erklärungen abgeben kann.
Steger: "In diesem Zusammenhang fordert aber die österreichische Anwaltschaft den absoluten Schutz sensibler Daten, die im Rahmen des e-Government betroffen sind. Ein solcher Schutz ist nur durch eine entsprechende verfassungsrechtliche Absicherung garantiert. Hier erscheint eine simple Verordnung des Bundeskanzlers - so der momentane Status - zu wenig. Die Anwaltschaft fordert die Beibehaltung der bisherigen Rechtsschutzqualität, die nur dadurch gewährleistet ist, dass die verlangte Garantie auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung von unabhängigen Stellen kontrolliert wird."
Mehr Rechte für Verteidiger und Verbrechensopfer forderte Dr. Peter Posch, Präsident der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer. Posch: "Im Gegensatz zur Hauptverhandlung entzieht sich das nicht minder wichtige Vorverfahren meist dem medialen und öffentlichen Interesse. Doch gerade diese erste Phase des Strafverfahrens ist nach Meinung der Rechtsanwaltschaft im Reformentwurf der Strafprozessordnung unzureichend geregelt. Wir fordern daher ein uneingeschränktes Recht auf Beiziehung eines Verteidigers bei jeder polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmung, das Recht auf Beiziehung eines Verteidigers zur Beweisaufnahme mit Absicherung durch ein Verwertungsverbot sowie den Ausbau der Pflichtverteidigung, d.h. schon bei Festnahme des Beschuldigten sollte ein Rechtsanwalt beigestellt werden."
Qualitätssicherung müsse auch im Bereich der Verwaltung und Gerichte garantiert sein, so Rechtsanwaltspräsident Gerhard Benn-Ibler: "Wir können nur dann ein Höchstmaß an Qualität erbringen, wenn auch alle anderen Institutionen, mit denen die Anwaltschaft zusammenarbeitet, in ihrem Bereich in gleicher Weise leistungsbereit und leistungsfähig sind".
Die Unabhängigkeit der Gerichte ist der Rechtsanwaltschaft ein besonderes Anliegen. Benn-Ibler: "Nur unabhängige Gerichte gemeinsam mit unabhängigen Anwälten sichern den Rechtsstaat. Die Gerichtsorganisation soll durchaus schlank sein, aber nicht zu Lasten der Effektivität billig, aber nicht zu Lasten der Leistungsfähigkeit". Die für die Rechtssprechung notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen müssen erhalten bleiben, allerdings sei der Einsatz von Managementmethoden, die Verbesserungspotenzial aufzeigen, sinnvoll und daher zu begrüßen.
In einem solchen Umfeld können die Anwälte durch präventive Rechtsberatung dazu beitragen, dass Streitigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden. Sie können an der Spitze der Kommunikationstechnik stehend ihren Beitrag zu schnellerer und sicherer Rechtsfindung und Durchsetzung leisten, sind so die ersten Ansprechpartner des Bürgers in allen seinen Rechtsangelegenheiten und dienen so der Rechtsstaatlichkeit. "Und die Rechtsstaatlichkeit", so Benn-Ibler, "ist unteilbar. Wir alle haben unser Bestes dafür zu geben. Die Anwaltschaft ist dazu bereit".
Rückfragehinweis:
ÖRAK Mag. Evelyn Thum, Tel.: 01/ 535 12 75 -15
comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel.: 01/ 315 14 11-0