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„Datenleak – wie reagiert der Rechtsstaat?“ - Europas Rechtsanwälte tagen in Wien

Datensicherheit und Grundrechtsschutz: 200 Teilnehmer aus 40 Ländern diskutieren Herausforderungen und Maßnahmen

Zum 42. Mal lädt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) zur „Europäischen Präsidentenkonferenz“ nach Wien. Was im Jahr 1973 als Überbrückung des Eisernen Vorhangs und Austausch zwischen Ost und West begann, ist über 40 Jahre später zu einem bedeutenden Faktor der europäischen Justizpolitik angewachsen: ein Think Tank aus 200 Spitzenvertretern der Anwaltschaft und Justiz aus knapp 40 Ländern, dem es bereits einige Male gelungen ist, wichtige Impulse in der Rechtsentwicklung zu setzen.

Das Thema der diesjährigen Konferenz, „Datenleak – wie reagiert der Rechtsstaat?“, hat in den letzten Monaten gerade durch die Debatte rund um die NSA-Affäre besondere Aktualität erlangt. Bestätigt wurde, wovor die Rechtsanwaltschaft seit Jahren eindringlich warnt: Die Datengier staatlicher Behörden aber auch großer Konzerne ist zu einer Bedrohung für die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger geworden, auf die reagiert werden muss. „Die Rechtsanwälte haben das Problem der Grundrechtsverletzungen durch die massenhafte Anhäufung von Daten früh erkannt“, so ÖRAK-Präsident Rupert Wolff anlässlich der Konferenz. „Wir treten seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung auf und haben auch alle anderen Maßnahmen, die zu einem Abbau des Rechtsstaates beitragen, von Anbeginn moniert, allein die Politik scheint bislang unbelehrbar“. Überall dort, wo Daten, aus welchem Grund auch immer, gesammelt werden, ist die Gefahr groß, dass diese missbraucht oder auch einfach unsachgemäß behandelt werden, wie man im Fall der österreichischen Schülerdaten aktuell sieht. „Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts“, so Wolff. Der Handel mit Bürgerdaten sei zum Milliardengeschäft geworden.

Hochkarätige Keynote Speaker zeigen Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen auf 

Der Umgang von weltweit agierenden, sozialen Medienplattformen mit den Daten ihrer Nutzer ist ein eindrückliches Beispiel, wie fragwürdige oder sogar grundrechtswidrige, auf die Sammlung persönlicher Daten ausgerichtete, Geschäftsmodelle mit Daten heute funktionieren. Der österreichische Gründer der Plattform „europe-v-facebook.org“, Max Schrems, hat am eigenen Leib erfahren, wie zahnlos die Möglichkeiten sind, die der Rechtsstaat bietet, um das Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz gegenüber mächtigen Konzernen durchzusetzen. „Der Rechtsstaat reagiert primär mit Untätigkeit, die maximal mit öffentlichen Beteuerungen kaschiert wird“, so Schrems. Der Rechtsstaat ende, wo die Kartoffel zu heiß ist oder andere Interessen überwiegen, erklärte Schrems in seinem Referat. 

Es gelte aber auch, digitale demokratische Grundfreiheiten der Bürger gegenüber staatlichen Behörden zu sichern, sei es gegenüber international agierenden Geheimdiensten, oder auch gegenüber den eigenen staatlichen Institutionen. Wie Nachrichtendienste das Internet und den Datenfluss kontrollieren, welche technischen Möglichkeiten der Informationsgewinnung eingesetzt werden, und wie sich insbesondere Unternehmen vor derartigen Aktivitäten, die oftmals von wirtschaftlichen Interessen getragen sind, schützen können, erklärte der ehemalige Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Gert R. Polli. 

Thilo Weichert, Datenschutzexperte und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel, sprach sich für eine weltweite Verankerung des Grundrechtes auf Datenschutz aus. Dies sei zwar in Europa gegeben, nicht jedoch etwa in den USA, deren Regierung sich bislang vehement dagegen wehre. Außerdem bedürfe der Schutz der persönlichen Daten nicht nur der verfassungsrechtlichen Absicherung, sondern auch einer gesetzlichen Ausgestaltung und Konkretisierung, so Weichert. Auch bei internationaler Kommunikation müsse gewährleistet werden, dass die Betroffenen effektiv Auskunft über ihre Daten erhalten, dass unabhängige Kontrollinstanzen die Aufsicht wahrnehmen, und, dass im Streitfall Betroffenenrechte wirksam eingeklagt werden können. 

Der internationale Stellenwert der jährlichen Präsidentenkonferenz zeigte sich auch in den Referaten des ehemaligen griechischen Außenministers und nunmehrigen EU-Parlamentariers Dimitrios Droutsas und des irischen Rechtsanwaltes James MacGuill, der als Vorsitzender des Strafrechtsausschusses im Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) intensiv mit der Sicherung und Durchsetzung des Grundrechtes auf Datenschutz befasst ist.

Rechtsanwälte präsentieren „TrustNetz“ zur sicheren Kommunikation zwischen Klient und Rechtsanwalt

„Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer und dem Notariat ist es uns gelungen, eine erste konkrete Antwort auf die im Tagungstitel eingebettete Frage zu geben: ab sofort können unsere Klienten via „TrustNetz“ sicher, verschlüsselt und ohne von der Vorratsdatenspeicherung erfasst zu sein, mit ihrem Rechtsanwalt kommunizieren“, erklärte Rechtsanwälte-Präsident Wolff. Dieses System sichert das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation mit einem Rechtsanwalt, beugt Wirtschaftsspionage vor und stärkt damit den Wirtschaftsstandort. 

Wolff: „Kampf gegen Terror darf nicht zu Terror gegen Rechtsstaat werden!“

Es brauche jedoch noch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die von der Politik ausgehen müssen. „An den Taten wollen wir euch messen, nicht an den Daten“, so Wolff in seinem Aufruf an die politisch Verantwortlichen, das Thema Datenschutz verstärkt zu würdigen. Eine moderne europäische Datenschutz-Grundverordnung müsse endlich verabschiedet werden. Weiters fordern die Rechtsanwälte eine Überarbeitung nationaler Geheimdienstregelungen, die Evaluierung der seit dem 11. September 2001 verschärften Gesetze im Bereich Überwachung und eine umfassende juristische Aufarbeitung der Rechtsverletzungen durch NSA und Co. „Aus dem Kampf gegen Terror darf kein Terror gegen den Rechtsstaat werden“, betonte Wolff.  Mittelfristiges Ziel müsse die Verabschiedung einer internationalen, digitalen Menschenrechts-Charta sein, so Wolff. Weiters müsse das Grundrecht jedes Bürgers auf vertrauliche Kommunikation mit einem Rechtsanwalt, Journalisten, Arzt und anderen der Verschwiegenheit verpflichteten Berufen geschützt und gestärkt werden. „Es handelt sich dabei um einen Grundpfeiler der modernen, rechtsstaatlichen Demokratie, den es zu stärken gilt“, so Wolff.

Aber auch Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bürger im Umgang mit ihren persönlichen Daten seien notwendig. „Insbesondere Jugendliche müssen über ihre Rechte und Gefahren in Zusammenhang mit ihren persönlichen Daten verstärkt informiert werden, gerade wenn es um den Gebrauch sozialer Medien geht“, so Wolff. Die Rechtsanwälte seien auf diesem Gebiet Vorreiter, verwies Wolff auf diverse erfolgreiche Schulprojekte der einzelnen Rechtsanwaltskammern. 

„Die moderne Politik ist eingeklemmt zwischen unterschiedlichen Interessen, fehlender Tatkraft und mangelnder Sensibilität“, so Wolff. Europas Rechtsanwaltschaft will mit der heutigen Konferenz einen starken Impuls geben, um die notwendige Reaktion des Rechtsstaates auf die digitalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts einzuleiten. „Die Daten der Bürger zuverlässig zu schützen ist so wichtig, wie die Freiheit selbst zu schützen“, erklärte Wolff, „Wir Rechtsanwälte sind die Wegweiser der Politik auf dem Weg zur Wahrung von Grundrechten, Freiheit und Demokratie“. 

Informationen zur Europäischen Präsidentenkonferenz sind unter www.e-p-k.at abrufbar.

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