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Benn-Ibler: Auch rechtspolitische Auseinandersetzungen haben vom Grundsatz rechtsstaatlicher Verantwortung getragen zu sein

Ein Finanzstaatssekretär sollte in seinem Verantwortungsbereich mehr als Zynismus zu bieten haben.

Betroffen zeigt sich der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler, über die jüngsten Aussagen von Finanzstaatssekretär Dr. Christoph Matznetter bezüglich der Ausweitung der Kompetenz der Finanzprokuratur.

Eine politische Auseinandersetzung über den Einflussbereich staatlicher Organisationen auf das bestens funktionierende Gefüge zwischen Gebietskörperschaften, österreichischen Rechtsanwälten und der Finanzprokuratur mit einem „Sager“ aus der Feder eines PR-Beraters zu beenden, sei schlichtweg stillos, resümiert Benn-Ibler die gestrigen Aussagen Matznetters im Nationalrat.

„Den österreichischen Rechtsanwälten über die Medien ausrichten zu lassen, dass sie keine Angst vor der Marktwirtschaft haben sollen, und selbst den geschützten Bereich der Finanzprokuratur zu stärken, also Mandate vom freien Markt einer Behörde zuzuschieben, die selbst kein wirtschaftliches Risiko trägt, sondern aus Budgetmitteln finanziert wird, bringt selbst mangelndes Marktverständnis zum Ausdruck. Einem Mann, der im Zivilberuf Freiberufler ist, sollte man das nicht zutrauen“, so Benn-Ibler.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Republik Österreich sind wichtige Partner und die unumstritten fachkundigsten Berater, die profund und ausschließlich im Sinne ihrer Klienten denken und handeln. „Wenn wir Bedenken gegenüber einer Erweiterung der Befugnisse der Finanzprokuratur haben, können die politischen Verantwortungsträger gewiss sein, dass es um mehr geht, als um ein wirtschaftliches Randthema der Rechtsanwälte“, weist Benn-Ibler auf die zahlreichen, mehrfach am Gesetzentwurf geäußerten Kritikpunkte hin. „Niemals ist eine Behörde der beste Anwalt, sondern stets und ausschließlich der Rechtsanwalt selbst“, so Benn-Ibler.

Die österreichischen Rechtsanwälte schätzen sehr wohl die Arbeit der Finanzprokuratur, welche hier zum Spielball politischer Kräfte wird. Anwälte und Finanzprokuratur wissen beide sehr genau, wer welche Aufgabengebiete zu betreuen hat, um Österreich und seinen Bürgerinnen und Bürgern am besten zu dienen. „Es wäre schön, würde auch Matznetter dies am Ende seiner parlamentarischen Schaffensperiode erkennen“, so Benn-Ibler abschließend.

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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