Am 1. Juli 2004 tritt das Nachbarrechts-Änderungsgesetz in Kraft. Erstmals sieht der Gesetzgeber darin den außergerichtlichen Schlichtungsversuch verbindlich vor. In allen neun österreichischen Rechtsanwaltskammern wurden Schlichtungsstellen eingerichtet, die dazu angerufen werden können. Das Motto: „Schlichten statt richten“.
Konflikte „am Gartenzaun“ haben meist banale Anlässe, etwa Zweige, die ins Grundstück des anderen ragen oder Hecken, die über die Grenzen wachsen, Bäume die Schatten werfen. Streitereien, die sich um den „Entzug von Licht und Luft“ drehen, sollen künftig möglichst außergerichtlich bereinigt werden. Eine Schlichtung im Vorfeld ist ab sofort gesetzlich verbindlich, erst wenn diese scheitert, kommt der Fall vor Gericht. Auch die anwaltliche Mediation ist als Streitbeilegungsinstrument besonders geeignet.
Rechtsanwalts-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: „Nachbarschaftskonflikte sind immer emotional, eskalieren häufig und enden oft in teuren Prozessen, die in keinem Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes stehen. Die außergerichtliche Lösung stellt daher in den meisten Fällen die schnellere und kostengünstigere Variante dar.“
Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden, haben Österreichs Rechtsanwaltskammern Schlichtungsstellen in allen Bundesländern eingerichtet, die Ratsuchende schnell, unbürokratisch und kostengünstig in Anspruch nehmen können. Eine Schlichtungsverhandlung kostet nicht mehr als 250 Euro. Dr. Waltraute Steger, Vizepräsidentin der österreichischen Rechtsanwaltschaft und seit Jahren im Bereich Mediation aktiv: „Gerade im Nachbarschaftsstreit ist die außergerichtliche Austragung besonders zu empfehlen. Die streitenden Parteien erarbeiten eine gemeinsame Lösung, die in der Folge von beiden Seiten – sowohl emotional als auch inhaltlich – getragen werden kann.“
Mehr Information unter www.rechtsanwaelte.at bzw. unter www.avm.co.at.
Österreichs Rechtsanwälte haben 1997 die Anwaltliche Vereinigung für Mediation, AVM, mit Sitz in Wien gegründet, der rund 300 Rechtsanwälte angehören. Zusätzlich zur juristischen Ausbildung verfügen anwaltliche Mediatoren über spezielle Kenntnisse wie Kommunikations-, Verhandlungstechniken. Die Ausbildung zum anwaltlichen Mediator beträgt derzeit 200 Stunden. Eine Mediation läuft meist in vier bis fünf Phasen ab und endet mit einer Mediationsvereinbarung. Schwerpunkte der Mediation sind das Familien-, Wirtschafts- und Umweltrecht.