Im Zuge der allgemeinpolitischen Diskussion zur Rechtsentwicklung hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag Vorschläge zur Regelung außerehelicher Partnerschaften erarbeitet. Partner, die außerhalb einer Ehe zusammenleben, sollten die Möglichkeit bekommen, sich im Rahmen eines „Partnerschafts-Vertrages“ rechtlich abzusichern.
Die Ehe ist und bleibt ein Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Sie bietet eine umfassende gesetzliche Absicherung für Ehepartner, Familienangehörige und Kinder und ist daher in der bestehenden Form zu fördern und zu erhalten. Dennoch ist das Zusammenleben ohne Trauschein bzw. das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner gelebte Realität. Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Veränderungen sind Strukturen zu schaffen, die einer sachlich nicht gerechtfertigten Diskriminierung von nicht verheirateten Paaren entgegenwirken.
Der österreichische Rechtsanwaltskammertag tritt daher dafür ein, dass die Rechtsbeziehungen von Lebenspartnern im Rahmen einer vertraglichen Regelung auf freiwilliger Basis definiert werden sollten. Abgesehen von wenigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die etwa das Mietrecht oder den Datenschutz betreffen, ist eine umfassende Regelung nicht zwingend. Im Rahmen eines Partnerschafts-Vertrages, der sowohl zu Beginn oder während einer bereits bestehenden Partnerschaft erstellt werden kann, sollten finanzielle und wirtschaftliche Belange sowie wechselseitige Verpflichtungen individuell vereinbart werden. Auch welche Regeln nach Beendigung der Partnerschaft zu gelten haben, soll vertraglich festgelegt werden. Alles andere ist den Lebenspartnern selbst zu überlassen. Sie entscheiden, ob und welche Rechtsfolgen ihre Partnerschaft haben soll. ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler: „Niemand soll in ein Korsett gezwungen werden, das er nicht will. Mit dem Partnerschafts-Vertrag wird Rechtssicherheit auf freiwilliger Basis geschaffen.“
In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
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