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Auch Gesetzgeber an Verfassung gebunden

In einem nunmehr veröffentlichten Prüfungsbeschluß hat der Verfassungsgerichtshof ein Verfahren zur Prüfung einer Verfassungsbestimmung im ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) eingeleitet. Vorgeschichte dazu ist, daß der VfGH bereits im Jahr 2000 eine Verordnung gleichen Inhalts (wie die jetzt in Prüfung gezogene Verfassungsbestimmung) aufgehoben hatte und gleichzeitig verfügt hatte, daß diese Verordnung nicht mehr anzuwenden sei.

Der Gesetzgeber hat daraufhin eine Bestimmung gleichen Inhalts als Verfassungsbestimmung beschlossen. Dazu war eine 2/3-Mehrheit im Nationalrat notwendig. In dem nunmehr veröffentlichten Prüfungsbeschluß führt der Verfassungsgerichtshof aus, daß auch diese Verfassungsbestimmung verfassungsmäßig bedenklich sei, da sie das rechtsstaatliche Grundprinzip verletzen könnte.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag begrüßt diesen Beschluß des Verfassungsgerichtshofes. Auch der Gesetzgeber hat jene Grenzen zu beachten, die ihm durch die Grundprinzipien der Bundesverfassung gesetzt sind. "Verfassungswidriges durch eine Verfassungsmehrheit (2/3-Mehrheit) zu immunisieren ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.", so Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Rückfragen:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Generalsekretär Dr. Alexander Christian

Tuchlauben 12
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75-0 Fax: DW 13

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at
Homepage: www.rechtsanwaelte.at

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