Dr. Rupert Wolff wurde heute, Samstag, von den 80 Delegierten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) einstimmig für drei weitere Jahre zum ÖRAK-Präsidenten gewählt. Auch die bisherigen Vizepräsidenten Dr. Marcella Prunbauer-Glaser, Dr. Josef Weixelbaum und Dr. Armenak Utudjian wurden einhellig in ihren Funktionen bestätigt. Die Wahl erfolgte im Rahmen des diesjährigen Anwaltstages in Hall in Tirol. Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) ist oberster Repräsentant der 6000 heimischen Rechtsanwälte und 2000 Rechtsanwaltsanwärter.
Wolff will Rechtsstaatlichkeit verbessern und messbar machen
„Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für das mir entgegengebrachte Vertrauen“, fühlt sich Wolff geehrt. Er werde sich weiterhin mit Kräften für den Schutz und Ausbau des Rechtsstaates und die Weiterentwicklung des Berufsstandes einsetzen. Die Schwerpunkte seiner zweiten Funktionsperiode als Präsident der österreichischen Rechtsanwaltschaft sieht Wolff darin, die notwendigen Verbesserungen in der Justizverwaltung, der Rechtspflege aber auch im Bereich Rechtspolitik mit einem optimierten Wahrnehmungsbericht sichtbar und die Qualität des Rechtsstaates messbar zu machen. „Ich will die beste Justiz Europas für Österreich. Ich will den stabilsten Rechtsstaat Europas. Weil das die Wirtschaft beflügelt, und weil das die Menschen beflügelt. Wir Rechtsanwälte werden jede Arbeit auf uns nehmen, dieses Ziel gemeinsam mit der behördlichen Justiz zu erreichen. Wir werden aber auch nicht davor zurückschrecken, unserem Rechtsstaat regelmäßig das Fieber zu messen und bei entsprechender Diagnose Therapieempfehlungen abzugeben“, so Wolff, der gemeinsam mit seinem Präsidium und Experten an einem Indikatorprojekt zur Messung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich arbeitet. Dieser Indikator soll fester Bestandteil des jährlichen Wahrnehmungsberichtes werden und die Rolle der Rechtsanwaltschaft als justizpolitischer Fürsprecher der Bürgerinnen und Bürger manifestieren.
Wolff für dringend notwendige Anpassung des Rechtsanwaltstarifes
Ein zweiter Punkt, den Wolff als oberster Standesvertreter der Rechtsanwälte bereits mit Nachdruck bearbeitet, ist die überfällige Anpassung des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifes. Dieser ist seit nunmehr 6 Jahren nicht mehr an die Geldentwertung angeglichen worden. Ein Umstand, der den Rechtsanwalt sowohl als Unternehmer als auch in seiner Unabhängigkeit und Freiheit massiv beeinträchtigt. Seit 2008 ist die tarifliche Entlohnung von Rechtsanwälten um mehr als 14 Prozent weniger geworden, während die Gerichtsgebühren in demselben Zeitraum achtmal erhöht wurden. „Das schädigt nicht nur unseren Berufsstand und unsere Unabhängigkeit sondern auch die Allgemeinheit: wer sich in einem Zivilprozess erfolgreich durchsetzt oder verteidigt, erhält um 14 Prozent weniger Kostenersatz als im Jahr 2008“, stellt Wolff unmissverständlich fest. „Der Staat schraubt zwar die Gerichtsgebühren jedes Jahr nach oben, die adäquate Entlohnung derer, die den rechtsuchenden Bürgern zur Seite stehen, wird hingegen auf die lange Bank geschoben“, kritisiert Wolff. „Ist das die Reaktion der Politik auf eine kritische Rechtsanwaltschaft? Ich hoffe nicht“, so Wolff.
Wolff ist vierter Präsident der 40-jährigen ÖRAK-Geschichte.
Rupert Wolff ist der erst vierte ÖRAK-Präsident in der bereits 40-jährigen Geschichte der anwaltlichen Dachorganisation. Seine Vorgänger an der Spitze der heimischen Rechtsanwaltschaft waren Dr. Walter Schuppich (1974 – 1993), Dr. Klaus Hoffmann (1993 – 2002) und Dr. Gerhard Benn-Ibler (2002 – 2011). Wolff blickt auf langjährige Erfahrung sowohl als Rechtsanwalt, als auch als Standesvertreter zurück: Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt tätig und bereits seit 2002 im Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Im Jahr 2001 war der Träger des großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich auch Präsident des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) und wurde im September 2011 erstmals zum Präsidenten des ÖRAK gewählt.
Das ÖRAK-Präsidium in der Übersicht
Präsident Dr. Rupert WOLFF (geb. 16.05.1957)
Rupert Wolff ist seit 1987 als Rechtsanwalt in Salzburg tätig und seit 1996 Mitglied des Ausschusses der Salzburger Rechtsanwaltskammer. Er war Delegationsmitglied der österreichischen Delegation zum CCBE (Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union), später Delegationsleiter und übte im Jahr 2001 als erster Österreicher die Funktion des Präsidenten des CCBE aus. Von 2002 bis 2011 war Wolff Vizepräsident des ÖRAK (Wiederwahl 2005 und 2008), dessen Präsident er seit September 2011 ist.
Vizepräsident Dr. Josef WEIXELBAUM (geb. 20.12.1946)
Josef Weixelbaum ist seit 1977 als Rechtsanwalt in Oberösterreich tätig. Er war Mitglied des Ausschusses der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, deren Vizepräsident er von 2004 bis 2009 war. Im November 2009 wurde Weixelbaum zum Vizepräsidenten des ÖRAK gewählt und im September 2011 in dieser Funktion bestätigt.
Vizepräsidentin Dr. Marcella PRUNBAUER-GLASER (geb. 14.12.1957)
Marcella Prunbauer-Glaser ist seit 1987 als Rechtsanwältin in Wien tätig. Zuvor war sie bereits seit 1983 zur New York Bar zugelassen. Sie ist seit 1997 Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien und der österreichischen Delegation zum CCBE, deren Leitung sie jahrelang inne hatte. Im Jahr 2012 stand Prunbauer-Glaser als Präsidentin des CCBE an der Spitze der europäischen Rechtsanwälte. Seit November 2009 ist Prunbauer-Glaser Vizepräsidentin des ÖRAK und wurde im September 2011 in dieser Funktion bestätigt.
Vizepräsident Dr. Armenak UTUDJIAN (geb. 07.07.1964)
Armenak Utudjian ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Wien tätig und Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien. Seit September 2011 ist Utudjian Vizepräsident des ÖRAK.