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Anwaltstag 2017: Österreichs Rechtsanwälte tagen in Graz

ÖRAK legt Tätigkeitsbericht vor; Kritik an Qualität der Gesetzgebung; Präsident Rupert Wolff stellt sich Wiederwahl

Anlässlich des Anwaltsages 2017, der Freitag-Vormittag vor über 200 Festgästen in der Aula der Alten Universität Graz feierlich eröffnet wurde, legt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen jährlichen Tätigkeitsbericht vor: eine 68-Seiten starke Leistungs- und Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte. Aufgezeigt wird darin der mannigfaltige Einsatz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Bürgerinnen und Bürger in- und außerhalb der Gerichtssäle. Sei es im Bereich der Gesetzgebung, aber auch in Form zahlreicher unentgeltlicher Leistungen.

20.419 Verfahrenshilfen, 17.000 kostenlose Erstauskünfte, diverse weitere Serviceleistungen

Auch in diesem Jahr kann der Bericht mit beeindruckenden Zahlen aufwarten. Über 40.000 Bürger wurden 2016 von den 6.132 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Stand per 31.12.2016) unentgeltlich vertreten oder beraten. Österreichweit erfolgten im Jahr 2016 exakt 20.419 Bestellungen von Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern (13.812 in Strafsachen, 6.205 in Zivilsachen und 402 in Verfahren vor dem VfGH, dem VwGH und den Verwaltungsgerichten). Der Wert der dabei für die Betroffenen unentgeltlich erbrachten Leistungen betrug über 40 Millionen Euro. Darüber hinaus erhielten mehr als 17.000 Bürger im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ kostenlos anwaltlichen Rat – ein Service der Rechtsanwaltskammern, das sich stetig steigender Beliebtheit erfreut. Der unter 0800 376 386 rund um die Uhr erreichbare „Verteidigernotruf“ verzeichnete allein im Jahr 2017 bereits über 1.000 Kontaktaufnahmen. Geleistet wurden außerdem zahlreiche kostenlose Verbrechensopferberatungen und Vertretungen von minderjährigen Gewalt- und Missbrauchsopfern.

„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sichern mit ihren täglichen Leistungen den österreichischen Rechtsstaat. Die zahlreichen unentgeltlichen Tätigkeiten tragen dazu bei, allen Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und sind ein ganz wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Rechtsfriedens in unserem Land“, erklärte ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff anlässlich der Vorstellung des Berichtes am Rande der Veranstaltung.

173 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet; Kritik an Qualität der Gesetzgebung

Ebenso eifrig waren die Rechtsanwälte im Zuge der Gesetzesbegutachtung. 173 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe wurden im Berichtszeitraum von ÖRAK-Experten unter die Lupe genommen. Anlass zur Kritik gab es dabei freilich häufig. Das Fehlen verbindlicher Gesetzgebungsstandards wird ebenso bemängelt, wie das häufige Nicht-Einhalten der vom Bundeskanzleramt empfohlenen Mindest-Begutachtungsfrist von sechs Wochen. „Das Begutachtungsverfahren wird immer öfter ausgehebelt oder gänzlich umgangen. Dass Regierungsvorlagen, wie etwa jene zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, bereits während der Begutachtung beschlossen werden, führt die fundierte Auseinandersetzung mit Gesetzesvorhaben ad absurdum“, so Wolff. Die Rechtsanwälte fordern die Einführung verbindlicher Mindeststandards im Gesetzgebungsverfahren, um Transparenz zu gewährleisten und die Qualität der Gesetze zu verbessern.

Auch die oftmals irreführende, weil verharmlosende oder euphemistische, Bezeichnung von Gesetzesvorhaben - meist in Form von „Paketen“ - kritisiert der Rechtsanwälte-Präsident. Insbesondere dann, wenn es um tiefe Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte gehe, wolle man das Kind häufig nicht beim Namen nennen. „Wir brauchen dringend ein Anti-Gesetzesverhüllungsgesetz – viel mehr, als ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“, so Wolff in seiner Festrede.

Anwaltstag 2017: Rechtspolitischer Diskurs, Wahl des ÖRAK-Präsidiums

Ein wesentliches Ziel des jährlichen Anwaltstages sei es, so Wolff, die wichtige Funktion der Rechtsanwälte in einem demokratischen Rechtsstaat zu unterstreichen. Die Rechtsanwälte hätten nicht nur den gesetzlichen Auftrag, den Rechtsstaat zu beobachten und kritikwürdige Entwicklungen aufzuzeigen. Sie täten dies auch tagtäglich aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus. Als unabhängiger, freier Beruf, dessen Aufgabe es sei, für den Erhalt und Ausbau des Rechtsstaates einzutreten. „Der Rechtsstaat ist unsere Existenzgrundlage. Das macht uns in unseren Bemühungen auch so authentisch“, machte Wolff deutlich. Die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft ist dabei wesentlich. „Nur wenn wir unabhängig von staatlichem Einfluss bleiben, können wir stark und authentisch die Interessen der rechtsuchenden Bürger vertreten, sowohl im Gerichtssaal, als auch im rechtspolitischen Diskurs“, so Wolff. Beim Anwaltstag wolle man Diskussionen anstoßen, Probleme aufzeigen und vor allem Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.

Nach zwei Funktionsperioden als Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, stellt sich Wolff am Nachmittag der Wiederwahl durch die Delegiertenversammlung. „Ich erachte es als meine Aufgabe und Verantwortung, die Anwaltschaft justiz- und standespolitisch in eine neue Zeit überzuführen. Angesichts immer tieferer Grundrechtseingriffe war die Mitwirkung unseres Berufsstandes in der rechtspolitischen Arbeit wohl noch nie so notwendig wie heute. Diesen Herausforderungen möchte ich mich stellen“, so Wolff abschließend.

Tätigkeitsbericht 2017 zum Download

Der ÖRAK-Tätigkeitsbericht 2017 steht ab sofort unter www.rechtsanwaelte.at/kammer/stellungnahmen/taetigkeitsbericht/ zum Download bereit. Informationen zu allen Serviceangeboten sowie das österreichweite, tagesaktuelle Rechtsanwaltsverzeichnis, in dem Rechtsanwälte nach zahlreichen Kriterien gesucht werden können, sind unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar.

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