Der Anwaltstag, diesmal ausgerichtet vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und der Tiroler Rechtsanwaltskammer, findet am 6. und 7. Oktober in Innsbruck statt. Vertreter von Anwaltsorganisationen aus allen Nachbarländern nehmen ebenso regelmäßig teil, wie Vertreter der befreundeten Freien Berufe. Anwaltstage bieten eine Diskussionsplattform für aktuelle Rechtsthemen. Dieses Jahr werden die Themen „Gruppenklage“ und „Ausbildung“ erörtert.
Thema Gruppenklage
Schadenersatzforderungen nach Großschäden, nach Unfällen mit vielen Opfern, bei Problemen mit Reiseveranstaltern, bei fehlerhaften Massenprodukten und bei Anlegeransprüchen: All das sind jene Arten von Prozessen, bei denen es sich anbietet, die immer gleich gelagerten Sachverhalts- und Rechtsfragen in einem gemeinsamen Verfahren zu klären. Die Gruppenklage hat sich aber harmonisch in die österreichische Rechtsordnung einzufügen und den tragenden Grundsätzen des Zivilprozesses zu folgen. Auch Gruppenklagen bleiben Individualklagen, die aus prozessökonomischen Gründen in einem gemeinsamen Prozessabschnitt zu bündeln sind. Ziel ist die schnelle und kostengünstige Durchsetzung des Einzelanspruches. Die Rechtsanwaltschaft in Österreich ist bereit, ihren Beitrag zu dieser Rechtsentwicklung zu leisten.
Thema Ausbildung
Die österreichische Rechtsanwaltschaft spricht sich gegen ein 6-semestriges Bakkalaureat-Studium, wie es das Bologna-Modell vorsieht, aus. 6 Semester sind zu wenig um einen universell ausgebildeten Juristen hervorzubringen. Ebenso ungeeignet sind Studienordnungen, die zulasten einer universellen Juristenausbildung auch andere Inhalte anbieten. Ein 8-semestriges Studium ist für eine universelle Juristenausbildung unabdingbar notwendig. Ein insgesamt 10-semestriges Studium für den Magister iuris stellt dagegen eine unnötige Verlängerung der Studiendauer dar.
Nähere Informationen unter www.anwaltstag.at
In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragenhinweis:
Tiroler RAK, Elisabeth Sandbichler, Tel.: 0512/587067-25
ÖRAK, Julia Bisanz, Tel.: 01 / 535 12 75- 15