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An die Adresse von Finanzprokuraturpräsident Peschorn

Benn-Ibler: „Die „Verschwiegenheitspflicht“ der Finanzprokuratur hat mit dem Standesrecht der Rechtsanwaltschaft nichts zu tun.“

Da Finanzprokuraturpräsident Wolfgang Peschorn im „Presse“-Gespräch eine vermeintliche Lücke in den Verschwiegenspflichten des Rechtsanwaltes geortet haben will, lässt es sich Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), nicht nehmen, dem Finanzprokuraturpräsidenten die Lektüre des anwaltlichen Standesrechts wärmstens ans Herz zu legen.

„Wenn Präsident Peschorn meint, die Angestellten einer Rechtsanwaltskanzlei seien nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, so missversteht er das anwaltliche Standesrecht völlig“, so Benn-Ibler. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. „Die durch Gesetz auferlegte anwaltliche Verschwiegenheit bindet selbstverständlich auch alle Angestellten einer Kanzlei“, erklärt der ÖRAK-Präsident, „ein Grundprinzip der Berufspflichten, wie es auf Seiten der Finanzprokuratur offensichtlich gänzlich unbekannt ist.“

Angesichts der aktuellen Debatte zum Finanzprokuraturgesetz ein weiteres Argument, das gegen eine Kompetenzerweiterung der Bundesbehörde spricht. „Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch in Zukunft Grundprinzip jedes Rechtsanwaltes und ist sogar so ausgestattet, dass der Rechtsanwalt im Falle einer Entbindung genau prüfen und sicher gehen muss, dass dadurch keine Klienteninteressen verletzt werden“, so Benn-Ibler abschließend.

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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