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34. Europäische Präsidentenkonferenz der Anwaltschaft: Spitzenvertreter aus 32 Ländern tagen in Wien

Vom 23. - 25. Februar findet in Wien auf Einladung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages die 34. Konferenz der Präsidenten der europäischen Anwaltsorganisationen statt. Über 250 hochkarätige Teilnehmer aus 32 Ländern Europas werden erwartet. Thema der diesjährigen Veranstaltung ist die Justizpolitik in Europa.

Justizministerin Mag. Karin Gastinger, Verwaltungsgerichtshofs-Präsident ao. Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, der Präsident des Obersten Gerichtshofs und Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Dr. Johann Rszeszut, der Generalprokurator Dr. Walter Presslauer, das Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages sowie die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Österreichs haben sich zu den traditionsreichen „Wiener Advokatengesprächen“ angesagt. Europäische Spitzenvertreter sind u.a. Manuel Cavaleiro Brandao, Präsident des Rats der Europäischen Anwaltschaften CCBE (Council of Bars and Law Societies), Dr. Peter Jann, Präsident des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften, sowie die Vertreter der Anwaltsorganisationen aus 32 Ländern Europas.

Die Themen der Fachkonferenz betreffen diesmal die Justizpolitik in Europa. Rechtsanwaltspräsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: „Die Justizpolitik in Europa wird immer wichtiger. Die Durchdringung der europäischen Rechtsordnungen mit europarechtlichen Regeln und die immer engere Zusammenarbeit der europäischen Staaten in justizpolitischen Fragen machen es notwendig, der Justiz auf europäischer Ebene einen ihrer Bedeutung entsprechenden hohen Stellenwert einzuräumen.“

Im Rahmen der Pressekonferenz werden EU Themen wie die europäische Dienstleistungsrichtlinie, europäisches Vertragsrecht und die Universitätsausbildung (Bologna) thematisiert.

Dienstleistungsrichtlinie
Das Europäische Parlament hat letzte Woche eine in wesentlichen Punkten überarbeitete Fassung der Dienstleistungsrichtlinie mit großer Mehrheit angenommen und damit manche Schwächen des Kommissionsentwurfs ausgeräumt. Nach dem Verständnis des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages werden die Regeln der Dienstleistungsrichtlinie nicht auf Rechtsanwälte zur Anwendung kommen, weil die bestehenden Rechtsanwalts-Richtlinien die Freizügigkeit für Rechtsanwälte in Europa bereits seit Jahren verwirklichen und den Rechtsanwaltsberuf voll liberalisiert haben. Gleichzeitig wird aber sichergestellt, dass Rechtsberatung und Rechtsvertretung grenzüberschreitend nicht durch unqualifizierte Dienstleister erfolgen wird.

Europäisches Vertragsrecht
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Initiativen ergriffen, die darauf abzielen, die Kohärenz und Qualität des Europäischen Vertragsrechts zu erhöhen, wobei an erster Stelle das Projekt eines „Gemeinsamen Referenzrahmens“ zu nennen ist, zu dessen Erstellung Wissenschafter sowie ein Netzwerk mit Experten aus der Praxis eingesetzt wurden. Die Vorstellungen über Ziel und Inhalt dieses „Gemeinsamen Referenzrahmens“ gehen jedoch weit auseinander. Das Spektrum der Meinungen dazu reicht von der Befürwortung einer „Toolbox“ bis zur Schaffung einheitlicher europäischer Vertragstypen oder eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts überhaupt. Unter „Toolbox“ wird die Schaffung einer einheitlichen Rechtsterminologie durch einheitliche Definitionen von Rechtsbegriffen des Europarechts verstanden. Bei der Konferenz erwartet man sich darüber eine interessante Diskussion. Aus Sicht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ist eine „Toolbox“ mit einheitlichen Definitionen durchaus wünschenswert, um die Verständlichkeit des EU-Rechts zu verbessern. Das Ziel eines einheitlichen Vertragsrechts kann als Vision verstanden werden und ist nur durch eine langfristige und umfassende Diskussion erreichbar. Die Anwaltschaft ist bereit sich hier einzubringen.

Universitätsausbildung (Bologna)
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag hält das geplante Jusstudium, wie es das Bologna-Modell vorsieht, nicht für geeignet, universell ausgebildete Juristen hervorzubringen. Ein insgesamt 10-semestriges Studium für den Magister iuris stellt dagegen eine unnötige Verlängerung der Studiendauer für Juristen dar. Juristen, die nach einem 6-semestriges Studium, nur ein Bakkalaureat ablegen, laufen dagegen Gefahr, vom Arbeitsmarkt nicht aufgenommen zu werden. Die neuen Magister werden unzumutbar lange am Berufseinstieg gehindert. Die Einführung eines Bakkalaureat-Studiums bringt für die Republik hohe zusätzliche Kosten, gekoppelt mit einem beträchtlichen Weniger an Effizienz mit sich. Das Bologna-Modell ist somit für die Ausbildung von Volljuristen ungeeignet. Die österreichischen Rechtsanwälte fordern daher die Beibehaltung des derzeitigen Studiums der Rechtswissenschaften in einem Ausmaß von 8 Semestern, sowie die verbindliche Einführung eines Fächerkatalogs.

In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund 15 Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Presserückfragen:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Julia Bisanz
Tel.: 01/5351275-15, bisanz@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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