Vom 3. - 5. Februar findet in Wien auf Einladung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages die 33. Konferenz der Präsidenten der europäischen Anwaltsorganisationen statt. Über 250 hochkarätige Teilnehmer aus 30 Ländern Europas werden erwartet. Thema der diesjährigen Veranstaltung: die Standesorganisationen in Europa und ihr Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit.
Justizministerin Mag. Karin Miklautsch, Verwaltungsgerichtshofs-Präsident ao. Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, der Präsident des Obersten Gerichtshofs und Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Dr. Johann Rzeszut, der Generalprokurator Dr. Walter Presslauer, das Präsidium des Österreichischen Rechtanwaltskammertages sowie die Präsidenten der neun Rechtsanwaltskammern Österreichs haben sich zu den traditionsreichen „Wiener Advokatengesprächen“ angesagt. Europäische Spitzenvertreter sind u.a. Bernard Vatier, Präsident des Rats der Europäischen Anwaltschaften CCBE (Council of Bars and Law Societies), sowie die Rechtsanwaltspräsidenten aus 30 Ländern Europas.
Die Themen der Fachkonferenz betreffen diesmal die Standesorganisationen der Rechtsanwälte in Europa, deren Organisation, Aufgaben und wirtschaftliche Aspekte. Um einen gesamteuropäischen Vergleich anzustellen, hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag eine länderübergreifende Umfrage initiiert, die im Rahmen der Konferenz vorgestellt werden wird.
Rechtsanwaltspräsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: „Durch ihre Unabhängigkeit sind Rechtsanwälte ein Garant des Rechtsstaates und sichern die Grundfreiheiten seiner Bürger. Damit dies so bleibt, bedarf es einer Bündelung der Interessen auf europäischer und internationalen Ebene.“
In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, 13 Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird.
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