Wahrnehmungsbericht
Die österreichische Rechtsanwaltschaft zeigt in ihrem jährlichen Wahrnehmungsbericht Mängel der österreichischen Rechtspflege und Verwaltung auf und erstattet Vorschläge zur Verbesserung.
Diese Kontrollfunktion übt der ÖRAK aufgrund eines ihm durch die Rechtsanwaltsordnung (RAO) eingeräumten Rechtes aus.
Die Anregungen und Vorschläge der Anwaltschaft stoßen regelmäßig auf Interesse und Gehör bei den verantwortlichen Stellen. Sie haben schon oft zur Abstellung von Missständen geführt. Für den Bürger bedeutet dies beispielsweise, dass Verfahren beschleunigt werden.
Der digitale Wahrnehmungsbericht des ÖRAK ist ab sofort unter www.wahrnehmungsbericht.at abrufbar.